Rechtsanwälte Volz- Drastik-Herold
Sie suchen einen Fachanwalt in Kassel, Fritzlar und Umgebung? Die Rechtsanwälte Michael Max Volz, Carsten Drastik und Volker Herold vertreten Sie zuverlässig und kompetent. Die Kanzlei VOLZ DRASTIK HEROLD Rechtsanwälte & Fachanwälte in Kassel und Fritzlar hat ihre Arbeitskompetenzen in den Bereichen Arbeitsrecht, Architektenrecht, Baurecht, Erbrecht, Familienrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Mietrecht/WEG, Scheidungsrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht.
Ihre Kanzlei Volz Drastik Herold
Unsere Anwälte in Fritzlar...

Herr Carsten Drastik
Rechtsanwalt
Sprachen: Deutsch
Fachanwaltschaft:
Bau- und Architektenrecht
Schwerpunkte:
Arbeitsrecht Bau- und Architektenrecht Familienrecht Medizinrecht Miet- und WEG-Recht Ordnungswidrigkeitenrecht Verkehrsrecht Verwaltungsrecht
Werdegang

Herr Volker Herold
Rechtsanwalt
Sprachen: Deutsch
Fachanwaltschaft:
Arbeitsrecht
Werdegang

Herr Michael Max Volz
Rechtsanwalt
Sprachen: Deutsch und Englisch
Fachanwaltschaft:
InsolvenzrechtVersicherungsrecht
Schwerpunkte:
Bank- und Kapitalmarktrecht Erbrecht Gewerblicher Rechtschutz Insolvenzrecht Miet- und WEG-Recht Verkehrsrecht Versicherungsrecht Zivilrecht
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Fachartikel von Rechtsanwälte Volz- Drastik-Herold
5 verfügbare Beiträge gefunden
04.03.2023
Baurecht (privat)
Baumängel - Das selbstständige Beweisverfahren
Ein Einfamilienhaus zu bauen, ist ein aufregendes Vorhaben. Doch leider kommt es immer wieder vor, dass während der Bauphase Mängel auftreten. Diese können von kleinen Schönheitsfehlern bis hin zu schwerwiegenden Baumängeln reichen, die das gesamte Bauvorhaben gefährden können. Hier ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht wenden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Zu den typischen Baumängeln bei einem Einfamilienhaus gehören beispielsweise Feuchtigkeitsschäden, Risse in den Wänden, Probleme mit der Dachkonstruktion oder auch fehlerhafte Installationen. Wenn Sie einen solchen Mangel bemerken, sollten Sie schnell handeln. Denn je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Im ersten Schritt sollten Sie versuchen, den Mangel außergerichtlich zu lösen. Hierzu sollten Sie den Verursacher des Mangels kontaktieren und eine Lösung vereinbaren. Eine fachliche Unterstützung durch einen Sachverständigen oder einen Anwalt kann dabei hilfreich sein. Wenn der Verursacher des Mangels sich weigert, eine Lösung zu finden, sollten Sie rechtliche Schritte einleiten.
Hierbei kann ein selbstständiges Beweisverfahren helfen. In einem solchen Verfahren wird ein unabhängiger Sachverständiger eingesetzt, der den Mangel begutachtet und ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten dient als Beweismittel in einem anschließenden gerichtlichen Verfahren. Wenn der Verursacher des Mangels auch nach dem Gutachten keine Lösung anbietet, sollten Sie Ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kann ich Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ich stehe Ihnen von Anfang an beratend zur Seite und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Verursacher des Mangels. Ich werde für Sie ein selbstständiges Beweisverfahren initiieren und Ihnen helfen, das Gutachten zu verstehen. Gemeinsam werden wir eine Strategie entwickeln, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung und Fachkompetenz im Bereich des Bau- und Architektenrechts. Gemeinsam werden wir dafür sorgen, dass Ihre Ansprüche durchgesetzt werden und Sie für Ihren erheblichen Aufwand und Ihre Investitionen angemessen entschädigt werden. Kontaktieren Sie mich jetzt, um Ihre Rechte zu sichern.
Rechtsanwalt Carsten Drastik
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwälte Volz- Drastik-Herold
Schladenweg 2a
34560 Fritzlar
+49 (5622) 1771
info@rechtsanwaelte-vd.de
http://www.rechtsanwaelte-vd.de
03.03.2023
Grundstückskaufvertrag
Arglisthaftung beim Hauskauf: Abzug „neu für alt“ bei Mängelbeseitigung?
BGH, Urteil vom 13.05.2022 – V ZR 231/20
Dieses Urteil ist für Immobilienkäufer von großer Bedeutung. Wenn beim Kauf einer Immobilie ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, hat der Käufer ein Recht auf Schadensersatz für die Beseitigung des Mangels. Der Verkäufer muss also für die Kosten der Reparatur aufkommen. Dies gilt auch dann, wenn eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde. Bisher wurde jedoch oft ein Kostenausgleich "neu für alt" vorgenommen, wenn beim Ersatz von defekten Teilen teure Neuteile eingesetzt wurden. Das bedeutet, dass der geschädigte Käufer nicht den vollen Betrag für die neuen Teile erstattet bekommt, sondern nur einen Betrag, der dem Wert der alten Teile entspricht. Dieser Ausgleich wird jetzt nicht mehr automatisch vorgenommen. Der BGH hat entschieden, dass der geschädigte Käufer für die Kosten der Reparatur aufkommen muss, die notwendig sind, um den Mangel zu beseitigen. Ein Kostenausgleich "neu für alt" kann nur vorgenommen werden, wenn der Einbau eines Neuteils dem Käufer auch einen Vorteil bringt, der über die bloße Wertsteigerung des Objekts hinausgeht. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kann ich Sie umfassend beraten, wenn Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf haben oder wenn Sie rechtliche Probleme im Zusammenhang mit einem Immobilienmangel haben. Kontaktieren Sie mich gerne unter 0561 70169100, ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Carsten Drastik Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwälte Volz- Drastik-HeroldBGH, Urteil vom 13.05.2022 – V ZR 231/20
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03.03.2023
Versicherungsrecht
Axa muss überhöhte Beiträge in der PKV zurückzahlen
Urteil des Landgerichts Görlitz vom 27. September 2022
Das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 27. September 2022 zeigt, dass Versicherungsnehmer in der Privaten Krankenversicherung (PKV) Anspruch auf Erstattung überhöhter Beiträge haben, wenn der Versicherer die Beitragserhöhung nicht ausreichend begründet hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 muss der Versicherer darlegen, welche Rechnungsgrundlage sich dauerhaft so verändert hat, dass die Beiträge angepasst werden müssen. Das Landgericht Görlitz hat entschieden, dass die Axa Krankenversicherung eine Beitragserhöhung nicht ausreichend begründet hat und dem Kläger daher die zu viel gezahlten Beiträge erstatten muss. Ähnliche Urteile zu unzureichend begründeten Tariferhöhungen gab es auch bei anderen privaten Krankenversicherungen. Wenn Sie ebenfalls von überhöhten Beiträgen in der Privaten Krankenversicherung betroffen sind, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden. Rechtsanwalt Michael Max Volz ist auf diesem Gebiet spezialisiert und hat bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten. Rechtsanwalt Volz kennt als Fachanwalt für Versicherungsrecht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und setzt sich mit Nachdruck für die Interessen seiner Mandanten ein. Er prüft Ihre Versicherungsunterlagen und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wenn auch Sie zu viel für Ihre PKV-Beiträge gezahlt haben, lassen Sie sich von Rechtsanwalt Volz beraten. Sie erreichen ihn telefonisch unter 05622 1771. Rechtsanwälte Volz- Drastik-HeroldUrteil des Landgerichts Görlitz vom 27. September 2022
Schladenweg 2a
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23.05.2014
Bau- und Architektenrecht
Werklohn - Keine Vergütung für Schwarzarbeit
Ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 II Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen hat, kann für seine Werkleistung nach einem Urteil des BGH keinerlei Bezahlung verlangen. (Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13).
In dem entscheidenden . . .
Ein Unternehmer, der bewusst gegen § 1 II Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen hat, kann für seine Werkleistung nach einem Urteil des BGH keinerlei Bezahlung verlangen. (Urteil vom 10.04.2014 - VII ZR 241/13).
In dem entscheidenden Fall beauftragten die Auftraggeber den klagenden Auftragnehmer mit der Ausführung von Bauarbeiten. Die Parteien vereinbarten, dass über den im schriftlichen Vertrag vorgesehenen Werklohn hinaus eine Barzahlung von 5.000 Euro geleistet werden sollte, ohne dass hierüber eine Rechnung gestellt und Umsatzsteuer abgeführt werden sollte.
Der BGH entschied, dass der Vertrag nichtig sei, da die Auftraggeber gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG verstoßen haben. Dies habe der Auftragnehmer auch erkannt. Ein bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Wertersatz scheitert an § 817 Satz 2 BGB.
Der BGH hat nunmehr seine Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Werkverträgen, die gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verstoßen, erweitert. Ein Vertrag ist auch dann gemäß § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig, wenn die Parteien nachträglich vereinbaren, dass für eine Barzahlung keine Rechnung gestellt und keine Umsatzsteuer gezahlt werden soll (Urt. v. 16.03.2017, Az. VII ZR 197/16).
Carsten Drastik, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Fritzlar und Kassel
"23.05.2014
Bau- und Architektenrecht
Baumängel - Das selbständige Beweisverfahren im Baurecht
In Bausachen ergeben sich zahlreiche Konstellationen, in denen der Bauherr auf die Hilfe eines Bausachverständigen angewiesen ist. Schon vor Ausführung der Bauleistung kann z.B. die Feststellung des Zustands des Baugrundstücks oder des Objekts erforderlich werden. Während der . . .
In Bausachen ergeben sich zahlreiche Konstellationen, in denen der Bauherr auf die Hilfe eines Bausachverständigen angewiesen ist. Schon vor Ausführung der Bauleistung kann z.B. die Feststellung des Zustands des Baugrundstücks oder des Objekts erforderlich werden. Während der Bauausführung kann z.B. eine fristgerechte oder mängelfreie Ausführung in Frage stehen. Nach der Ausführung können Feststellung z.B. des Bestehens/Nichtbestehens von Mängeln oder von Vergütungsansprüchen erforderlich sein.
Der Bauherr hat daher zum einen die Möglichkeit, einen Bausachverständigen aufzusuchen und ein Privatgutachten erstellen zu lassen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass der Ist-Zustand des Bauobjekts schnell festgestellt werden kann und somit ausreichend dokumentiert wird. Der Nachteil solcher Privatgutachten besteht allerdings darin, dass diese Gutachten von Unternehmern oftmals nicht anerkannt werden und diese auf eine weitere Begutachtung bestehen. Außerdem gibt es oftmals Probleme bei der Erstattung der Kosten eines solchen Privatgutachtens und die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche wird erforderlich.
Eine andere Möglichkeit sich eines Bausachverständigen zu bedienen, liegt in der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens. Das selbständige Beweisverfahren wurde 1990 in der Nachfolge des früheren Beweissicherungsverfahrens eingeführt. Durch Antragstellung bei Gericht wird ein Gutachten eines vom Gericht bestellten und öffentlichen vereidigten Bausachverständigen eingeholt. Hierbei ergibt sich der Nachteil, dass dieses Verfahren mehr Zeit als die Erstellung eines Privatgutachtens in Anspruch nimmt. Dem stehen jedoch zahlreiche Vorteile gegenüber. Werden z.B. Mängel im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahren festgestellt, wird sich der Unternehmer der Mängelbeseitigung nicht entziehen können, da diese Feststellungen Grundlage eines späteren Bauprozesses werden können. Durch diese Feststellungen wird somit oftmals ein umfangreicher und langwieriger Bauprozess vermieden. Außerdem sind die entstandenen Kosten durch die unterlegene Partei zu erstatten. Ein weiterer Vorteil, der nur auf diesem Wege erreicht werden kann, ist, dass die Verjährung der bestehenden Ansprüche mit Einreichung des Antrags gehemmt werden und somit kein Verlust der Rechte des Bauherrn droht.
Fritzlar, Oktober 2021
Carsten Drastik
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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