APRAXA Qualitätssiegel

Das Apraxa Anwaltsnetzwerk garantiert Mandanten und Mitgliedskanzleien eine Dienstleistung mit Qualitätssiegel.

APRAXA Mitgliedskanzleien verbindet ein gemeinsames Qualitätsverständnis.

Unsere Mitgliedskanzleien arbeiten serviceorientiert und haben einen sehr hohen Anspruch sowohl an die fachliche Qualität als auch an die Qualität ihrer Dienstleistung. Die Quote der Fachanwältinnen und Fachanwälte in unserem Netz ist doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.

Alle unsere Mitgliedskanzleien haben Zugriff auf eine der größten juristischen Rechtsdatenbanken und können damit bei der Fallbearbeitung stets auf tagesaktuelle Rechtsprechung und Fachliteratur zurückgreifen. Sie legen zudem großen Wert auf eine individuelle Mandantenbetreuung und stehen Ihnen juristisch fundiert und mit einem Höchstmaß an persönlichem Einsatz zur Seite.

Die Arbeit eines Rechtsanwalts basiert auf dem Vertrauen zwischen ihm und seinem Mandanten. Unsere Mitgliedskanzleien verstehen sich daher als moderne Dienstleister, die die Probleme ihrer Mandanten individuell, zielorientiert und kostenbewusst lösen.

Dabei ist Beratung und außergerichtliche Vertretung durch Erarbeitung prozessvermeidender Strategien grundsätzlich vorrangig. Sollte die Wahrnehmung Ihrer Interessen aber eine Auseinandersetzung vor Gericht erforderlich machen, setzen sie Ihre Belange auch dort mit Nachdruck durch.

Siegelnutzung

Mitgliedskanzleien bei Apraxa können das Qualitätssiegel nutzen, um bei Mandanten ein höheres Ansehen zu genießen.

Mitgliedskanzleien der APRAXA eG sind berechtigt, unser Qualitätssiegel zu tragen, wenn Sie sich uns gegenüber schriftlich verpflichtet haben, alle Qualitätsanforderungen zu erfüllen. Die Anforderungen im Einzelnen finden Sie unten.

Kontrolle und Sanktion

Jede Kanzlei wird vor ihrer Aufnahme in die APRAXA eG persönlich vor Ort besucht. Dabei erfolgt eine erste Kontrolle auf die Einhaltung unserer Qualitätsanforderungen.

Die fortlaufende Einhaltung der Anforderungen stellen wir je nach Art des jeweiligen Kriteriums beispielsweise durch folgende Maßnahmen sicher:

  • Anforderung geeigneter Nachweise, wie Fortbildungsbescheinigungen
  • Auswertungen über die Nutzung der Rechtsdatenbank
  • Testanrufe
  • Kontrolle über den normalen Geschäftsgang des APRAXA Büros
  • Abfragen der Zufriedenheit bei den mit der APRAXA eG kooperierenden Versicherungsunternehmen
  • Beschwerdemanagement
  • angekündigte sowie stichprobenartig unangekündigte Kontrollen in unregelmäßigen Abständen - Anzahl und Frequenz der Kontrollen obliegen dem Ermessen der APRAXA eG und erfolgen unter anderem auf Basis verschiedener objektiver Kanzleikriterien sowie anlassbezogen.

Kanzleien, bei denen Mängel festgestellt worden sind, werden verwarnt und aufgefordert, diese umgehend zu beheben. Je nach Art des Mangels erfolgt eine Fristsetzung in angemessener Länge.

Nach Fristablauf erfolgt eine unangekündigte Nachkontrolle.

Kanzleien, die Mängel nicht beheben, wird das Qualitätssiegel entzogen. Es wird ein Ausschlussverfahren nach §§ 10 Abs. 1) 2) b), 13 der Satzung in Verbindung mit der Geschäftsordnung eingeleitet, das in letzter Konsequenz zum Ausschluss aus der Genossenschaft führen kann.

Unsere Kriterien im Einzelnen:

Im Rahmen des Apraxa Qualitätssiegels erfolgen persönliche Besuche der Kanzleistandorte mit Kontrolle aller Voraussetzungen.

APRAXA-Qualitätsmindestanforderungen

Stand November 2019

Fachlicher Anspruch

  • Regelmäßige Fortbildung der anwaltlichen Berufsträger und des übrigen Kanzleipersonals
  • Nutzung externer Datenbanken, zB beck-online

Mobilität

  • Auf Wunsch Beratungstermine vor Ort in den Räumen des Mandaten

Persönliche Betreuung

  • Sofern möglich, persönliche Wahrnehmung von Gerichtsterminen durch den bearbeitenden Rechtsanwalt
  • Anwesenheit des betreuenden Anwalts bei Ortsterminen

Erreichbarkeit

Wichtig für Kanzleien, die sich mit dem Apraxa Qualitätssiegel auszeichnen möchten, ist die persönliche Anwesenheit des Anwalts.
  • Am Standort der Kanzlei wird ein zu den üblichen Bürozeiten persönlich besetztes Sekretariat unterhalten, ein virtuelles Sekretariat reicht nicht aus
  • Feste Öffnungszeiten montags bis freitags
  • Telefonische Erreichbarkeit innerhalb der Öffnungszeiten
  • Flexible, möglichst kurzfristige Terminvergabe, bei Bedarf auch abends und am Wochenende
  • Zeitnahe Rückrufe spätestens innerhalb von 24 Stunden zum nächsten Werktag

Information und Kommunikation

  • Die Prozesse in der Kanzleiorganisation sind im Sinne eines Qualitätsmanagementsystems (QM) festgelegt, an die Mitarbeiter kommuniziert und diese zur Einhaltung der Vorgaben verpflichtet.
  • Diese Prozesse werden regelmäßig geprüft.
  • Erfassung der Mandantenzufriedenheit durch geeignete Tools, zB Bewertungsfunktion auf apraxa.de
  • Aussagekräftiger, informativer und aktueller Auftritt im Internet (Kanzlei-Homepage) mit bildlicher Darstellung der Berufsträger Kommunikation weitestgehend elektronisch, Erreichbarkeit per E-Mail

Leistungsangebot

  • Kostentransparenz (bereits im Vorfeld mit Mandanten abklären, welche Kosten wann anfallen)
  • Kostenlose Einholung von Deckungszusagen bei den kooperierenden Rechtsschutzversicherungsunternehmen
Um als Kanzlei das Apraxa Qualitätssiegel tragen zu dürfen, bedarf es einer gründlichen Kontrolle der Mindestanforderungen für qualifizierte Kanzleien.