Notar Rechtsanwälte Fachanwälte Pfeiffer Linder & Kollegen
Die Rechtsanwälte der Kanzlei haben sich als Fachanwälte qualifiziert, die wichtigsten Rechtsgebiete sind mehrfach besetzt:
Fachanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt U. Linder, Rechtsanwältin Ö. Göksu, Rechtsanwältin Y. Öztürk)
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht (Rechtsanwalt C. Erb)
Fachanwalt für Erbrecht (Fachanwalt A. Pfeiffer, Fachanwalt M. Allwinn, Rechtsanwalt K. Frankfurth, Rechtsanwältin)
Fachanwalt für Familienrecht (Fachanwalt K. Frankfurth, Fachanwältin K. Petroschka)
Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht (Fachanwalt T. Löw, Fachanwältin Y. Öztürk)
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) (Fachanwalt M. Allwinn, Fachanwalt K. Frankfurth, Fachanwältin Ö. Göksu, Fachanwalt J. Boll Fachanwalt C. Erb)
Rechtsanwältin für Sozialrecht (Rechtsanwältin Y. Öztürk)
Fachanwalt für Verkehrsrecht (Fachanwalt T. Löw)
Fachanwalt für Versicherungsrecht (Fachanwalt U. Linder, Fachanwalt T. Löw)
Darüber hinaus verfügt die Kanzlei insbesondere über langjährige Erfahrungen zu Fragen der Arzthaftung.
Wegbeschreibung:
Einen Routenplaner finden Sie auf unserer Homepage
Bei Bedarf steht Mandanten auch das Notariat zur Verfügung. Beurkundungen können auch in französischer und englischer Sprache erfolgen.
Es gehört zu der Philosophie der Kanzlei, dass sich jeder Rechtsanwalt / - anwältin innerhalb von drei Jahren zum Fachanwalt qualifiziert und über eine Berufsausbildung, ein Zusatzstudium und / oder besondere Sprachfähigkeiten aufgrund eines längeren berufsbedingten Auslandsaufenthaltes verfügt.
Unsere Anwälte in Darmstadt...

Herr Matthias Allwinn
Rechtsanwalt Notar
Sprachen: Deutsch, Englisch und Französisch
Fachanwaltschaft:
Miet- und WohnungseigentumsrechtErbrecht
Schwerpunkte:
Erbrecht Miet- und WEG-Recht Recht der Unternehmensnachfolge
Werdegang
Jahrgang 1957.
Studium an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Mehrere längere Auslandsaufenthalte in Frankreich. Referendariat am Landgericht Darmstadt und am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
1986 Zulassung als Rechtsanwalt, anschließend langjährige Tätigkeit in der etablierten Kanzlei W. Klein & Kollegen in Darmstadt. 2010 Zusammenschluß mit den Rechtsanwälten Pfeiffer und Linder.
Im Jahre 2005 Bestellung zum Notar mit Amtssitz in Darmstadt und als solcher auch ausschließlich in Darmstadt auf Grund der berufsrechtlichen Regelungen für Notare tätig.
Aufgrund langjähriger Tätigkeit im Immobilienrecht Verleihung des Fachanwaltstitels für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG) unmittelbar nach Einführung der Fachanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und Fachanwalt für Erbrecht.
Partner der Kanzlei Pfeiffer Link & Partner.
Als Notar beurkundet Herr Allwinn auch in englischer und französischer Sprache.

Herr Johannes Boll
Rechtsanwalt Notar
Sprachen: Deutsch, Französisch und Englisch
Fachanwaltschaft:
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Schwerpunkte:
Geschäftsraummietrecht Gewerberaumrecht Grundbuchrecht Grundstückskaufvertrag Grundstücksrecht Miet- und WEG-Recht Mietrecht Pachtrecht Wohnungseigentumsrecht
Werdegang
Abitur in Mannheim und anschließendes Jurastudium an der Universität Augsburg mit dem Schwerpunktbereich Arbeits- und Gesellschaftsrecht.Nachdem ablegen des ersten juristischen Staatsexamens Referendariat am Landgericht Augsburg mit Stationen am Verwaltungsgericht und einem internationalen Unternehmen im Fahrzeugbau.Zweites Staatsexamen in Bayern mit dem Wahlfach Wirtschaft, danach Zulassung als Rechtsanwalt in Hamburg und dort Tätigkeit in einer wirtschaftsrechtlichen Rechtsanwalt- und Steuerberaterkanzlei.Seit 2019 Rechtsanwalt bei Pfeiffer Link & Partner.Sehr gute französische Sprachkenntnisse auf Grund mehrerer Schuljahre in Frankreich und französischem Abitur.
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.
Notar mit dem Amtssitz in Darmstadt.

Herr David de la Munoza Lauber
Rechtsanwalt
Sprachen: Deutsch und Spanisch
Schwerpunkte:
Verkehrsrecht Verkehrsstrafrecht Verkehrsunfallrecht Verkehrszivilrecht Versicherungsrecht
Werdegang

Herr Christoph Erb
Rechtsanwalt
Sprachen: Deutsch
Fachanwaltschaft:
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Schwerpunkte:
Immobilienrecht Miet- und WEG-Recht Mietrecht Pachtrecht Wohnungseigentumsrecht
Werdegang
Geboren in Darmstadt, Abitur an der Georg-Büchner-Schule (Gymnasium).
Nach dem Wehrdienst Studium der Rechtswissenschaften in Mainz (Johannes-Gutenberg-Universität). Sodann im Anschluß an das erste Staatsexamen Referendariat am Landgericht Darmstadt. Nach dem erfolgreichen Ablegen des zweien Staatsexamens 2000 unmittelbar Zulassung als Rechtsanwalt und seitdem ununterbrochen tätig.
Seit 2014 Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.
Theoretische Qualifikation als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht gem. § 4 FAO.

Herr Klaus Frankfurth
Rechtsanwalt
Sprachen: Deutsch
Fachanwaltschaft:
Miet- und WohnungseigentumsrechtFamilienrecht
Schwerpunkte:
Ehe- und Partnerschaftsverträge Erbrecht Erbschaftsauseinandersetzung Familienrecht Handelsvertreterrecht Mediation im Erbrecht Mediation im Familienrecht Miet- und WEG-Recht Pachtrecht Scheidungsrecht Testament Unterhaltsrecht Zugewinnausgleich
Werdegang
Jahrgang 1968.
Ausbildung in der Finanzverwaltung mit Fachhochschulstudium und Abschluss als Diplom-Finanzwirt (FH).
Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz.
Referendariat am Landgericht Darmstadt.
Nach dem zweiten Staatsexamen unmittelbare Übernahme in die Ausbildungskanzlei Pfeiffer Link & Partner als Rechtsanwalt.
Fachanwalt für Familienrecht. Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht. Referent des ISUV e.V. zum Mietrecht und Familienrecht.

Herr Mag. Ulf Linder
Rechtsanwalt Mediator
Sprachen: Deutsch und Englisch
Fachanwaltschaft:
ArbeitsrechtVersicherungsrecht
Schwerpunkte:
Arbeitsrecht Arbeitsvertragsrecht Befristungen Betriebliche Altersversorgung Franchiserecht Handels- und Gesellschaftsrecht Handelsvertreterrecht Kündigungsschutzrecht Mediation Mediation im Arbeitsrecht Mediation im Wirtschaftsrecht Versicherungsrecht Vertriebsrecht Wettbewerbsrecht
Werdegang
Studium der Rechts- u. Wirtschaftswissenschaften und Philosophie an den Universitäten Mannheim und Heidelberg.
Referendariat in Darmstadt.
Seit der Zulassung als Rechtsanwalt tätig bei Pfeiffer Link & Partner.
Während des Referendariats Ergänzungsstudium der Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer mit Abschluss als Magister rer. publ.
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Gründungspartner der Kanzlei Pfeiffer Link & Partner beim Zusammenschluss der Kanzlei Pfeiffer & Linder mit den Steuerberatern Link & Fleck.
Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen von 2001 bis 2006. 10 Jahre Mitglied der Prüfungskommission der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main bis Ende 2009. 2010 Ernennung zum ehrenamtlichen Richter am Hessischen Anwaltsgerichtshof; stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der APRAXA eG, Genossenschaft der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Mitglied im geschäftsführenden Vorstand(Schatzmeister) der Darmstädter Juristischen Gesellschaft e.V.
2013 Ausbildung zum Mediator einschließlich Vertiefungskurs zum "Zertifizierten Mediator" beim Deutschen Anwaltsinstitut (Einrichtung der Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer). Weiterbildung, ebenfalls beim Deutschen Anwaltsinstitut, zum Wirtschaftsmediator.

Herr Dipl.-Jur. Thomas Löw
Rechtsanwalt Notar
Sprachen: Deutsch
Fachanwaltschaft:
VerkehrsrechtVersicherungsrechtMedizinrecht
Schwerpunkte:
Arzthaftungsrecht Berufsunfähigkeitsversicherung Fahrerlaubnisrecht Haftpflichtversicherung Lebensversicherung Medizinrecht Medizinrecht (Patienten) Medizinrecht (Ärzte) Ordnungswidrigkeitenrecht Private Krankenversicherung Sachversicherung Verkehrsrecht Verkehrsstrafrecht Versicherungsrecht Vertragsarztrecht
Werdegang
Rechtsanwalt seit 2005 und Partner der Kanzlei.
Nach Abitur und Wehrdienst Studium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität - Frankfurt am Main; Abschluß als Diplom-Jurist. Referendariat am Landgericht Darmstadt. Nach dem 2. Staatsexamen 2005 Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
Vorstandsmitglied verschiedener gemeinnütziger Vereine und Mitglied im Kuratorium des Johanniter - Haus Dietrichsroth.
Langjähriger Handballschiedsrichter auf höchster hessischer Spielebene.
Als Fachanwalt seit Jahren spezialisiert tätig insbesondere im Bereich des Schadensrechtes, insbesondere Personenschadensrecht, Arzthaftungsrecht sowie im gesamten Bereich des Verkehrs- und Versicherungsrechtes.
Seit 2023 Notar mit dem Amtssitz in Dreieich.

Frau Seyda Soydas
Rechtsanwältin
Sprachen: Deutsch, Englisch und Türkisch
Fachanwaltschaft:
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Schwerpunkte:
Bau- und Architektenrecht Miet- und WEG-Recht Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Zivilrecht
Werdegang
Geboren in Langen (Hessen), Abitur in Mörfelden-Walldorf und anschließendes Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a.M. mit dem universitären Schwerpunkt Kriminalwissenschaften.Nach dem ersten Staatsexamen Referendarin am Landgericht Darmstadt.Nebentätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Immobilienrecht und Öffentlichen Baurecht.Zweites Staatsexamen mit dem Schwerpunktbereich Öffentliches Recht (Öffentliches Baurecht und Umweltrecht).Danach Zulassung als Rechtsanwältin und zunächst in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Frankfurt a.M. tätig.Seit 2021 Rechtsanwältin bei Pfeiffer Link & Partner mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht.
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG - Recht)
Fachartikel von Notar Rechtsanwälte Fachanwälte Pfeiffer Linder & Kollegen
1 verfügbarer Beitrag gefunden
31.03.2011
Handelsvertreterrecht
Auch selbstständige Handelsvertreter und Versicherungsvertreter können vor den Arbeitsgerichten klagen
. . .
Aber wie so oft: keine Regel ohne Ausnahme.
Handelsvertreter und damit auch Versicherungsvertreter können unter gewissen Voraussetzungen auch vor den Arbeitsgerichten klagen. Dies kann unter Umständen von großem Vorteil sein, da vor dem Arbeitsgericht in 1. Instanz keine wechselseitige Kostenerstattung erfolgt, man also auch im Falle des Verlierens eines Prozesses nur den eigenen Rechtsanwalt bezahlen muss und nicht auch noch den des Gegners.
Kurzum: man kann seine Ansprüche viel entspannter verfolgen.
Diese Möglichkeit besteht in erster Linie für Handelsvertreter mit geringem Einkommen, nämlich wenn sie während der letzten sechs Monate des Vertrages mit dem Unternehmen, bzw. bei kürzerer Dauer während dieses Zeitraumes, im Durchschnitt monatlich nicht mehr als 1.000,- Euro verdienten, gem. § 5, Absatz 3, Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz.
Dieser Betrag darf aber insgesamt nicht überschritten werden und umfasst sowohl die gesamte Vergütung einschließlich Provisionen, als auch den Ersatz für die im regelmäßigen Geschäftsbetrieb entstanden Aufwendungen.
Darüber hinaus kann nach § 92a, Absatz 1, Satz 1 Handelsgesetzbuch für das Vertragsverhältnis eines Handelsvertreters, der vertraglich nicht für weitere Unternehmer tätig werden darf oder dem dies nach Art und Umfang der von ihm verlangten Tätigkeit nicht möglich ist, die untere Grenze der vertraglichen Leistungen des Unternehmers durch Rechtsverordnung festgesetzt werden, um die notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse dieser Handelsvertreter oder einer bestimmten Gruppe von ihnen sicherzustellen.
Hierbei muss man auch beachten, dass spätere Nachzahlungen nichts ändern.
Das Unternehmen / der Arbeitgeber kann nicht einfach durch eine spätere Nachzahlung die an sich gegebene Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes aushebeln, um den Handelsvertreter damit zum Amtsgericht oder Landgericht zu treiben, wo er eben einem viel höheren Kostenrisiko ausgesetzt ist.
Wenn also beispielsweise der Durchschnitt im 2. Halbjahr bei 950,- Euro lag, kann der Unternehmer nicht durch eine Provisionsnachzahlung von 400,- Euro im Folgejahr, die noch für den Dezember bestimmt sein soll, nachträglich künstlich den Durchschnitt erhöhen. Maßgebend ist immer die im fraglichen Zeitraum tatsächlich erhaltene Vergütung; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Oktober 2009, - 5 AZB 30/09 -.
Andernfalls wäre der gesetzliche Richter nach Artikel 101 Grundgesetz manipulierbar wie das Bundesarbeitsgericht ebenfalls bereits entschieden hat (Beschluss vom 15.02.2005; - 5 AZB 13/04- , NZA 2005 487 ff).
Ulf Linder
Magister rer. publ.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Pfeiffer Link & Partner
Notar Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater
DARMSTADT / Frankfurt / M.
Notar Rechtsanwälte Fachanwälte Pfeiffer Linder & Kollegen
Friedensplatz 2-4
64283 Darmstadt
+49 (6151) 17620
kanzlei@pfeiffer-link.de
http://www.pfeiffer-link.de
« Letzte Seite
1
Nächste Seite »
Besucher-Kommentare über
Gesamtbewertung:
0
(0 Bewertungen)
0%
0%
0%
0%
0%
Erste Rezension verfassen...
Verfasse als erste Person eine Rezension zu diesem Beitrag und inspiriere andere dazu, ebenfalls ein Statement dazu abzugeben - so gestaltest du unsere dynamische Website lebendig!
Wir freuen uns auf Ihre Meinung...
Du möchtest selbst eine Rezension über deine Erfahrungen oder den Inhalt dieses Artikels schreiben? Kein Thema - ohne Anmeldung und ohne Angaben von persönlichen Daten, kannst du hier deine eigene Rezension abgeben:
Rezension schreiben »