Notar Rechtsanwälte Fachanwälte Pfeiffer Linder & Kollegen

Die Rechtsanwälte der Kanzlei haben sich als Fachanwälte qualifiziert, die wichtigsten Rechtsgebiete sind mehrfach besetzt:

Fachanwalt für Arbeitsrecht (Fachanwalt U. Linder, Rechtsanwältin Ö. Göksu, Rechtsanwältin Y. Öztürk)

Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht (Rechtsanwalt C. Erb)

Fachanwalt für Erbrecht (Fachanwalt A. Pfeiffer, Fachanwalt M. Allwinn, Rechtsanwalt K. Frankfurth, Rechtsanwältin)

Fachanwalt für Familienrecht (Fachanwalt K. Frankfurth, Fachanwältin K. Petroschka)

Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Medizinrecht (Fachanwalt T. Löw, Fachanwältin Y. Öztürk)

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) (Fachanwalt M. Allwinn, Fachanwalt K. Frankfurth, Fachanwältin Ö. Göksu, Fachanwalt J. Boll Fachanwalt C. Erb)

Rechtsanwältin für Sozialrecht (Rechtsanwältin Y. Öztürk)

Fachanwalt für Verkehrsrecht (Fachanwalt T. Löw)

Fachanwalt für Versicherungsrecht (Fachanwalt U. Linder, Fachanwalt T. Löw)

Darüber hinaus verfügt die Kanzlei insbesondere über langjährige Erfahrungen zu Fragen der Arzthaftung.

 

Wegbeschreibung:

Einen Routenplaner finden Sie auf unserer Homepage

Bei Bedarf steht Mandanten auch das Notariat zur Verfügung. Beurkundungen können auch in französischer und englischer Sprache erfolgen.

Es gehört zu der Philosophie der Kanzlei, dass sich jeder Rechtsanwalt / - anwältin innerhalb von drei Jahren zum Fachanwalt qualifiziert und über eine Berufsausbildung, ein Zusatzstudium und / oder besondere Sprachfähigkeiten aufgrund eines längeren berufsbedingten Auslandsaufenthaltes verfügt.

 


Unsere Anwälte in Dreieich...

Frau Öncü Göksu

Rechtsanwältin

kanzlei@pfeiffer-link.de

Sprachen: Deutsch, Englisch und Türkisch

Fachanwaltschaft:

Miet- und WohnungseigentumsrechtArbeitsrecht

Schwerpunkte:

Arbeitsrecht Arbeitsvertragsrecht Gewerberaumrecht Kündigungsschutzrecht Miet- und WEG-Recht Wohnungseigentumsrecht

Werdegang

Abitur in Darmstadt an der Viktoriaschule (Gymnasium).Danach Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt/M.2007 Abschluß mit dem ersten juristischen Staatsexamen und sodann Referendarin in Rheinland-Pfalz.Nach dem zweiten Staatsexamen zunächst Tätigkeit als Volljuristin in der Rechtsabteilung eines Unternehmens der Immobilienwirtschaft.2009 Zulassung als Rechtsanwältin und seit April 2015 Fachanwältin für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht).
Ebenfalls Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Herr Mag. Ulf Linder

Rechtsanwalt Mediator

kanzlei@pfeiffer-link.de

Sprachen: Deutsch und Englisch

Fachanwaltschaft:

ArbeitsrechtVersicherungsrecht

Schwerpunkte:

Arbeitsrecht Arbeitsvertragsrecht Befristungen Betriebliche Altersversorgung Franchiserecht Handels- und Gesellschaftsrecht Handelsvertreterrecht Kündigungsschutzrecht Mediation Mediation im Arbeitsrecht Mediation im Wirtschaftsrecht Versicherungsrecht Vertriebsrecht Wettbewerbsrecht

Werdegang

Studium der Rechts- u. Wirtschaftswissenschaften und Philosophie an den Universitäten Mannheim und Heidelberg.

Referendariat in Darmstadt.

Seit der Zulassung als Rechtsanwalt tätig bei Pfeiffer Link & Partner.

Während des Referendariats Ergänzungsstudium der Verwaltungswissenschaften an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer mit Abschluss als Magister rer. publ.

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie Gründungspartner der Kanzlei Pfeiffer Link & Partner beim Zusammenschluss der Kanzlei Pfeiffer & Linder mit den Steuerberatern Link & Fleck.

Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Hessen von 2001 bis 2006. 10 Jahre Mitglied der Prüfungskommission der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main bis Ende 2009. 2010 Ernennung zum ehrenamtlichen Richter am Hessischen Anwaltsgerichtshof; stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der APRAXA eG, Genossenschaft der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer; Mitglied im geschäftsführenden Vorstand(Schatzmeister) der Darmstädter Juristischen Gesellschaft e.V.

2013 Ausbildung zum Mediator einschließlich Vertiefungskurs zum "Zertifizierten Mediator" beim Deutschen Anwaltsinstitut (Einrichtung der Bundesrechtsanwaltskammer und Bundesnotarkammer). Weiterbildung, ebenfalls beim Deutschen Anwaltsinstitut, zum Wirtschaftsmediator.

Herr Dipl.-Jur. Thomas Löw

Rechtsanwalt Notar

kanzlei@pfeiffer-link.de

Sprachen: Deutsch

Fachanwaltschaft:

VerkehrsrechtVersicherungsrechtMedizinrecht

Schwerpunkte:

Arzthaftungsrecht Berufsunfähigkeitsversicherung Fahrerlaubnisrecht Haftpflichtversicherung Lebensversicherung Medizinrecht Medizinrecht (Patienten) Medizinrecht (Ärzte) Ordnungswidrigkeitenrecht Private Krankenversicherung Sachversicherung Verkehrsrecht Verkehrsstrafrecht Versicherungsrecht Vertragsarztrecht

Werdegang

Rechtsanwalt seit 2005 und Partner der Kanzlei.

Nach Abitur und Wehrdienst Studium der Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität - Frankfurt am Main; Abschluß als Diplom-Jurist. Referendariat am Landgericht Darmstadt. Nach dem 2. Staatsexamen 2005 Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Vorstandsmitglied verschiedener gemeinnütziger Vereine und Mitglied im Kuratorium des Johanniter - Haus Dietrichsroth.

Langjähriger Handballschiedsrichter auf höchster hessischer Spielebene.

Als Fachanwalt seit Jahren spezialisiert tätig insbesondere im Bereich des Schadensrechtes, insbesondere Personenschadensrecht, Arzthaftungsrecht sowie im gesamten Bereich des Verkehrs- und Versicherungsrechtes.

Seit 2023 Notar mit dem Amtssitz in Dreieich.

Fachartikel von Notar Rechtsanwälte Fachanwälte Pfeiffer Linder & Kollegen

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31.03.2011

Handelsvertreterrecht

Auch selbstständige Handelsvertreter und Versicherungsvertreter können vor den Arbeitsgerichten klagen

. . .

Aber wie so oft: keine Regel ohne Ausnahme.


Handelsvertreter und damit auch Versicherungsvertreter können unter gewissen Voraussetzungen auch vor den Arbeitsgerichten klagen. Dies kann unter Umständen von großem Vorteil sein, da vor dem Arbeitsgericht in 1. Instanz keine wechselseitige Kostenerstattung erfolgt, man also auch im Falle des Verlierens eines Prozesses nur den eigenen Rechtsanwalt bezahlen muss und nicht auch noch den des Gegners.


Kurzum: man kann seine Ansprüche viel entspannter verfolgen.


Diese Möglichkeit besteht in erster Linie für Handelsvertreter mit geringem Einkommen, nämlich wenn sie während der letzten sechs Monate des Vertrages mit dem Unternehmen, bzw. bei kürzerer Dauer während dieses Zeitraumes, im Durchschnitt monatlich nicht mehr als 1.000,- Euro verdienten, gem. § 5, Absatz 3, Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz.


Dieser Betrag darf aber insgesamt nicht überschritten werden und umfasst sowohl die gesamte Vergütung einschließlich Provisionen, als auch den Ersatz für die im regelmäßigen Geschäftsbetrieb entstanden Aufwendungen.


Darüber hinaus kann nach § 92a, Absatz 1, Satz 1 Handelsgesetzbuch für das Vertragsverhältnis eines Handelsvertreters, der vertraglich nicht für weitere Unternehmer tätig werden darf oder dem dies nach Art und Umfang der von ihm verlangten Tätigkeit nicht möglich ist, die untere Grenze der vertraglichen Leistungen des Unternehmers durch Rechtsverordnung festgesetzt werden, um die notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse dieser Handelsvertreter oder einer bestimmten Gruppe von ihnen sicherzustellen.


Hierbei muss man auch beachten, dass spätere Nachzahlungen nichts ändern.
Das Unternehmen / der Arbeitgeber kann nicht einfach durch eine spätere Nachzahlung die an sich gegebene Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes aushebeln, um den Handelsvertreter damit zum Amtsgericht oder Landgericht zu treiben, wo er eben einem viel höheren Kostenrisiko ausgesetzt ist.


Wenn also beispielsweise der Durchschnitt im 2. Halbjahr bei 950,- Euro lag, kann der Unternehmer nicht durch eine Provisionsnachzahlung von 400,- Euro im Folgejahr, die noch für den Dezember bestimmt sein soll, nachträglich künstlich den Durchschnitt erhöhen. Maßgebend ist immer die im fraglichen Zeitraum tatsächlich erhaltene Vergütung; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Oktober 2009, - 5 AZB 30/09 -.


Andernfalls wäre der gesetzliche Richter nach Artikel 101 Grundgesetz manipulierbar wie das Bundesarbeitsgericht ebenfalls bereits entschieden hat (Beschluss vom 15.02.2005; - 5 AZB 13/04- , NZA 2005 487 ff).


Ulf Linder
Magister rer. publ.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht


Pfeiffer Link & Partner
Notar Rechtsanwälte Fachanwälte Steuerberater

DARMSTADT / Frankfurt / M.


 



Notar Rechtsanwälte Fachanwälte Pfeiffer Linder & Kollegen
Friedensplatz 2-4
64283 Darmstadt
+49 (6151) 17620
kanzlei@pfeiffer-link.de
http://www.pfeiffer-link.de


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