Anwaltskanzlei Kappus & Bohne
TOP- Fachanwälte in Frankfurt am Main- Spezialisten im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht, Mietrecht und Zivilrecht
" Die Welt lebt von Menschen, die mehr tun als nur ihre Pflicht" (Ewald Balser)
Genau solche Menschen kümmern sich in unserer Kanzlei um Ihr rechtliches Anliegen. Sowohl unserer Sekretärinnen als auch unsere Anwälte legen sich für Sie ins Zeug.
Bereits 2012 haben wir unser Kanzleimanagement zertifizieren lassen. 30 Jahre erfolgreich am Markt zu bestehen ist uns nicht genug. Wir möchten Ihnen auch noch in den kommenden Jahrzehnten fachlich spezialisierte, kompetente Rechtsberatung und qualitativ hochwertigen Service bieten. Dazu nutzen wir unsere jahrzehntelange Berufserfahrung und die neuen Medien.
Seit langen Jahren arbeiten wir eng mit namhaften Rechtsschutzversicherern wie dem ADAC, der ÖRAG und der ARAG zusammen und gehören zum APRAXA Netzwerk. Sie können daher sicher sein, dass Sie bei uns auch als einzelner Rechtsuchender mit Ihren vielfältigen Alltagsproblemen ernst genommen und ebenso gut betreut werden, wie unsere Großmandanten.
Besuchen Sie unsere Kanzlei Homepage https://www.kappus-fachanwaelte.de/
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Fragen oder Probleme in folgenden Bereichen haben:
Arbeitsrecht (Fachanwaltschaft)
Verkehrsrecht (Fachanwaltschaft)
Mietrecht
Reiserecht
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Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte verfügen über umfangreiche Prozesserfahrung vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie vor den Arbeitsgerichten bis hinauf zu dem Bundesarbeitsgericht.
Wir arbeiten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden
Kontakt zu Rechtsanwältin Pia Kappus | Kanzlei KAPPUS & BOHNE
Bei Interesse an einem ersten persönlichen Termin erreichen Sie Frau Rechtsanwältin Kappus vorab per Telefon oder Anfrage auf dem Profil – auch für Sie und Ihre individuellen Rechtsbelange nimmt sie sich gerne ausreichend Zeit!
Bürozeit
Unsere Anwälte in Frankfurt am Main...

Herr Jörg Bohne
Rechtsanwalt
Sprachen: Deutsch
Fachanwaltschaft:
Verkehrsrecht
Schwerpunkte:
Fahrerlaubnisrecht Immobilienrecht Mietrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Verkehrsrecht Verkehrsstrafrecht
Werdegang
Herr Rechtsanwalt Jörg Bohne verstärkt, nach seiner erfolgreichen über 30 jährigen Anwaltstätigkeit als Partner der Kanzlei Heck, Heintzemann, Haag und Bohne in Frankfurt Sachsenhausen, zum 1.12.2022 als neuer Partner unser Team und wird mit Namengeber der Kanzlei KAPPUS & BOHNE. Der Kollege Bohne ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Mandanten profitieren von seiner jahrelangen Praxiserfahrung bei der Vertretung in Bußgeldverfahren, Fahrerfluchtvorwürfen, Nötigung und Beleidigung, sowie Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr. Außerdem hilft er Ihnen, bei der erfolgreichen Durchsetzung ihrer Ansprüche in Verkehrsunfallangelegenheiten und falls beim Neu- oder Gebrauchtwagenkauf etwas schief geht und bei Problemen, die ggf. beim Fahrzeugleasing entstehen. Herr Rechtsanwalt Bohne vertritt Ihre Interessen sowohl vor den Zivil- als auch Strafgerichten. Neben der Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht, ist Herr Rechtsanwalt Bohne auch auf Miet– und Wohnungseigentumsrecht, sowie Immobilienrecht spezialisiert. Er vertritt dort vorwiegend die Vermieterseite und größere Unternehmen der Immobilienwirtschaft.
Herr Michael Borik
Rechtsanwalt
Sprachen: Deutsch
Fachanwaltschaft:
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Schwerpunkte:
Gewerberaumrecht Maklerrecht Miet- und WEG-Recht Ordnungswidrigkeitenrecht Pachtrecht Verkehrsrecht Verkehrsstrafrecht Zivilrecht
Werdegang
Rechtsanwalt Borik ist Spezialist und Fachanwalt für Miet- und WEG Recht und hat diese Rechtsgebiete bereits im Studium in seinen Fokus genommen. Er vetritt Sie außergerichtlich, wie gerichtlich in allen Problemfeldern der Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und zwar auf Vermieter- wie auf Mieterseite. Zudem vetritt er Hausverwaltungen. Er ist außerdem Fachanwalt für Verkehrsrecht .Ihr Anwalt für Mietrecht in FrankfurtNach mehr als 7 jähriger Anwaltstätigkeit mit Spezialisierung im Mietrecht wurde Herrn Michael Borik im Jahr 2017 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main der Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ verliehen.Bereits in der Studienzeit hatte Herr Rechtsanwalt Borik immobilienrechtliche Schwerpunkte, insbesondere im Mietrecht und im Grundstücksrecht. Diese Schwerpunkte setzten sich auch in seiner Tätigkeit als Anwalt fort, wobei er sowohl für die Mieter als auch für die Vermieterseite tätig ist. Er hat für seine Mandanten bereits eine Vielzahl von Gerichtsverfahren erfolgreich bestritten und verfügt daher über eine langjährige Erfahrung als Prozessanwalt. Herr Borik betreut sowohl nationale als auch internationale Mandate.In mietrechtlichen Belangen vertritt Rechtsanwalt Borik Mieter und Vermieter gleichermaßen. Als Fachanwalt für Mietrecht kümmert sich um die Durchsetzung einer Räumungsklage oder macht eine Mietminderung wegen bestehender Mietmängel geltend. Mietrecht Anwalt Borik setzt sich im Mandantenauftrag mit Heiz- und Nebenkostenabrechnungen auseinander oder steht bei Streitigkeiten um eine Schönheitsreparatur mit Rat und Tat zur Seite.Hier Sofort-Hilfe anfragenFachanwalt Mietrecht FrankfurtUnsere Leistungen als Anwalt im MietrechtKündigung des MietvertragesKaution im MietvertragSchönheitsreparaturenWohnraummieteGewerberaummieteZahlungsverzug des MietersMietpreisbremsezum aktuellen Thema der Mietpreisbremse erfahren Sie hier mehr. Wir prüfen die Höhe Ihrer Miete und vertreten Sie gegenüber Ihrem Vermieter.Miethöhe prüfenAnwalt für Wohnungseigentumsrecht in FrankfurtIm Wohnungseigentumsrecht vertritt Herr Borik Wohnungseigentümer, aber auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen.Er befasst sich mit Konflikten hinsichtlich der Durchsetzung der Hausordnung und klärt rechtliche Fragen bezüglich der Durchführung einer Eigentümerversammlung.Auch, wenn es um den Erwerb oder die Veräußerung von einer Eigentumswohnung geht, können sich Ratsuchende an Rechtsanwalt Borik wenden.Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in FrankfurtWeiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Verkehrsrecht. Nach jahrelanger Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet wurde Herrn Borik im Jahr 2019 von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen.Im Verkehrsrecht vertritt er seine Mandanten zum einen bei der Regulierung von Unfallschäden und verteidigt sie in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Zum anderen bietet Herr Rechtsanwalt Borik seinen Mandanten eine breite Expertise in dem sogenannten „Abgasskandal“ und hilft ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Frau Pia Kappus
Rechtsanwältin
Sprachen: Deutsch, Englisch und Französisch
Fachanwaltschaft:
ArbeitsrechtVerkehrsrecht
Schwerpunkte:
Arbeitnehmererfinderrecht Arbeitnehmerüberlassungsrecht Arbeitsrecht Fahrerlaubnisrecht Kündigungsschutzrecht Mutterschutzrecht Ordnungswidrigkeitenrecht Sozialplan Verkehrsrecht Verkehrsstrafrecht
Werdegang
Ra’in Pia- Alexandra KappusFachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Verkehrsrecht |Herzlich willkommen auf dem Profil Ihrer Ansprechpartnerin rund um das Verkehrsrecht und Arbeitsrecht!Frau Pia-Alexandra Kappus ist Partnerin der Fachanwaltskanzlei Poppe & Kappus. Seit Ihrer Anwaltszulassung im Jahr 1993 arbeitet sie als Rechtsanwältin und führt seit 2005 den Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht sowie seit 2008 den Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht.Erfahren Sie hier, wie Frau Rechtsanwältin Kappus Ihnen konkret helfen kann: https://anwaltskanzlei-arbeitsrecht-frankfurt.de/Fachanwältin für Arbeitsrecht in FrankfurtSie haben die Kündigung erhalten? Dann lassen Sie keine Zeit verstreichen und wenden Sie sich umgehend an Frau Rechtsanwältin Kappus. Denn gegen eine fristlose oder fristgemäße Kündigung können Sie nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang mittels einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Unterzeichnen Sie in keinem Fall ohne vorherige Rücksprache mit Frau Rechtsanwältin Kappus ein Abfindungsangebot oder eine Verzichtserklärung auf Ansprüche, falls Ihnen Ihr Arbeitgeber möglicherweise ein solches Angebot unterbreitet.Man bietet Ihnen einen Aufhebungsvertrag an?Nehmen Sie zunächst Kontakt mit Frau Rechtsanwältin Kappus auf und lassen Sie den Aufhebungsvertrag von ihr prüfen. Eine vorschnelle Unterschrift kann für Sie gravierende finanzielle Nachteile haben wie z. B. eine Sperre beim Bezug von Arbeitslosengeld. Sie zeigt Ihnen Möglichkeiten zur Gestaltung von Aufhebungsverträgen auf und hilft Ihnen bei der Optimierung Ihrer Vertragsbedingungen.Haben Sie Fragen zur Abfindung?Möchten Sie wissen, unter welchen Voraussetzungen Sie einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung haben, wie sich die Höhe der Abfindung berechnet oder ob die Abfindung zu versteuern ist? Als Fachanwältin für Arbeitsrecht verfügt Frau Kappus über das notwendige Wissen und kann Ihnen Ihre Fragen rund um das Thema Abmahnung zuverlässig beantworten.Was sagt mein Arbeitszeugnis wirklich aus? Frau Rechtsanwältin Kappus klärt Sie gerne über die Bedeutung einzelner Formulierungen auf und informiert Sie zu den Standards, die ein gutes Zeugnis erfüllen muss. Falls sie Optimierungsbedarf feststellt, lässt sie Ihrem Arbeitgeber ein Schreiben mit Änderungsvorschlägen zukommen und bewegt ihn zur Abänderung des Zeugnisses, ohne dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen muss.Frauenpower – Arbeitsrecht für FrauenAls Fachanwältin für Arbeitsrecht berät Frau Kappus seit mehr als 15 Jahren sehr erfolgreich Frauen in allen Karrierestufen, sowohl bei Aufhebungsverträgen, als auch bei eigenem Beendigungswunsch des Arbeitsverhältnisses, um eine neue Karrierestufe zu erklimmen. Dabei legt sie auch einen Schwerpunkt auf strategische Planungen, von Elternzeit und Elternteilzeit, eingebettet in ein schlüssiges Konzept. Weitere Informationen zum Thema „Arbeitsrecht für Frauen“ finden sie auf unserer neuen Webseite für Arbeitsrecht.Als Fachanwältin für Arbeitsrecht informiert Frau Kappus Sie darüber hinaus zu Ihrem besonderen Kündigungsschutz ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und Ihrem Recht auf eine Teilzeittätigkeit. Lehnt Ihr Arbeitgeber Ihren Wunsch auf Teilzeit ab, hilft sie Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.Fachanwältin für Verkehrsrecht in Frankfurt | Pia Kappus https://www.kanzlei-poppe.de/Seit Januar 2017 ist Frau Rechtsanwältin Kappus ADAC-Vertragsanwältin. Ununterbrochen seit 2014 wird sie jedes Jahr in der Anwaltsliste des Focus unter den Top Fachanwälten im Verkehrsrecht geführt, so auch 2018 wieder. In der außergerichtlichen wie gerichtlichen Vertretung zeichnet sie sich durch umfassende rechtliche Sach-und Fachkenntnisse aus sowie wertvolle jahrzehntelange praktische Berufserfahrung.

Herr Dr. jur. Andreas Kappus
Rechtsanwalt
Sprachen: Deutsch
Schwerpunkte:
Internationales Wirtschaftsrecht Miet- und WEG-Recht
Werdegang
Out of counsel - Nur wissenschaftliche Tätigkeit
Dr. Kappus ist Rechtsanwalt seit 1993. Er ist Mitglied der Redaktion der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) und Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM).
Arbeitsschwerpunkte insoweit sind das verbraucherschützende Wirtschaftsrecht in Deutschland und in den Europäischen Gemeinschaften (insbesondere das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) sowie das gesamte Miet- und Wohnungs(eigentums)recht. In diesen Gebieten veröffentlicht Dr. Kappus regelmäßig Beiträge in juristischen Fachzeitschriften und ist ständiger Kommentator für das Recht des „Kleingedruckten“ (Allgemeine Geschäftsbedingungen) im Standardwerk Friedrich Graf von Westphalen (Hrsg.), Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke.

Herr Noah Kappus
Rechtsanwalt
Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch
Schwerpunkte:
Arbeitsrecht Miet- und WEG-Recht
Werdegang

Frau Franka Mirbach
Rechtsanwältin
Sprachen: Deutsch
Schwerpunkte:
Gewerberaumrecht Maklerrecht Miet- und WEG-Recht Ordnungswidrigkeitenrecht Pachtrecht Verkehrsrecht Verkehrsstrafrecht Zivilrecht
Werdegang
Wir freuen uns Frau Mirbach seit Juni 2024 in unserem Team willkommen zu heißen. Sie betreut unsere Mandanten im Miet- und Verkehrsrecht.
Bereits in ihrem juristischen Studium an der Universität Münster entschied sich Frau Mirbach aufgrund ihres Interesses am Anwaltsberuf für einen praxisnahen Schwerpunkt der Rechtsgestaltung und Streitbeilegung. Vor und während der Studienzeit sammelte sie neben den klassischen, studienbegleiteten Praktika zusätzlich wertvolle berufliche Erfahrungen auch außerhalb des Bereichs der Rechtswissenschaften bei internationalen und mittelständischen Unternehmen. Ihr Referendariat absolvierte sie im Bezirk des OLG Frankfurt am Main mit Stationen u.a. bei der AHK in Dublin/Irland.
Frau Mirbach ist eine aufgeweckte und enthusiastische Rechtsanwältin, die sich mit großem Engagement in ihre Mandate einarbeitet. Dabei wägt sie verantwortungsbewusst das Für und Wider eines bevorstehenden Verfahrens für ihre Mandanten ab und berät ausführlich über die auf sie zukommenden Möglichkeiten.
Fachartikel von Anwaltskanzlei KAPPUS & BOHNE
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24.03.2024
Arbeitsrecht
Bonusansprüche im Arbeitsverhältnis 2024 aktuell
Neues Urteil des . . .
Neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts erhöht die Chancen für Arbeitnehmer
auf Durchsetzung ihrer Bonusansprüche
Das Bundesarbeitsgericht hat allein im Jahr 2023 insgesamt drei wegweisende Entscheidungen zur Durchsetzung von Bonusansprüche für Arbeitnehmer gefällt.
Ø 10 AZR 29/22 vom 25.01.2023 Bonusanspruch aus Gleichbehandlungsgrundsatz
Ø 10 AZR 319/20 vom 25.01.2023 Bonusanspruch aus Zielvereinbarung
Ø 10 AZR 288/22 vom 15.11.2023 Ermessensbonusanspruch- Freiwilligkeitsvorbehalt u.
Stichtagsregelung
die jüngste und aktuellste dieser drei Entscheidungen aus November 2023 enthält wichtige Klarstellung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der der Wirksamkeit, der in der Praxis sehr häufig in Arbeitsverträgen, aber teilweise auch in Betriebsvereinbarungen verwendeten Formulierung, die in der Rechtssprache als sogenannter „Freiwilligkeitsvorbehalt“ bekannt ist: :
„Diese Sonderzahlung sowie die Gewährung sonstiger Leistungen …, insbesondere in Form sonstiger Gratifikationen, Prämien oder Sondervergütungen erfolgt stets freiwillig. Auch durch mehrmalige Zahlungen in gleicher Höhe wird ein Rechtsanspruch für die Zukunft weder dem Grunde noch der Höhe nach begründet.“
Ebenso enthält das Urteil des Bundesarbeitsgerichts wichtige Klarstellungen zur sogenannten „Stichtagsregelung“, die in der Regel wie folgt formuliert ist:
„Mitarbeiter, die vor dem Ende des Fiskaljahres auf Grund einer Eigenkündigung aus dem Angestelltenverhältnis ausscheiden, haben keinen – auch nicht zeitanteiligen – Anspruch auf einen Bonus.“
Im Ergebnis kommt das Bundesarbeitsgericht dazu, dass sowohl der arbeitsvertragliche Freiwilligkeitsvorbehalte, als auch die sogenannten Stichtagsregelungen in den allermeisten Fällen unwirksam sind. Das Bundesarbeitsgericht sagt dazu zusammengefasst Folgendes:
„… aus den Orientierunssätze der Richterinnen und Richter des BAG…
1. „…..“
2. „…..“
3. „Eine vertragliche Vereinbarung, die der Arbeitgeberin bei der Gewährung eines Bonus freies Ermessen einräumt, weicht vom gesetzlichen Leitbild des § BGB ab, weil das Korrektiv der vollen gerichtlichen Kontrolle der Leistungsbestimmung fehlt. Darin liegt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers im Sinne von § 1 iVm Nr. BGB.“
4. „Ein arbeitsvertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt, der nicht auf den Entstehungsgrund
etwaiger Ansprüche abstellt und damit auch spätere Individualabreden im Sinne von
§ BGB erfasst, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne von § 307 I 1
BGB.“
5. „…..“
6. Der Anspruch auf eine Sonderzahlung, die auch Gegenleistung für bereits erbrachte Arbeitsleistung ist, kann regelmäßig nicht von einer Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung abhängig gemacht werden, die den Bestand des Arbeitsverhältnisses bis zum Ende des Bezugszeitraums voraussetzt. Eine solche Norm ist unwirksam, weil sie Arbeitnehmern bereits verdiente Vergütung entzieht und ihnen ihr Kündigungsrecht erschwert.“
Was bedeutet das jetzt für Arbeitnehmer hinsichtlich der Durchsetzung ihrer Bonusansprüche konkret in der Praxis?
1. Auch im Fall einer Eigenkündigung vor Ablauf des Fiskaljahres Ihres Arbeitgebers können Sie Bonusansprüche für die von Ihnen bereits geleistete Arbeit haben und durchsetzen, auch wenn in Ihrem Arbeitsvertrag etwas anderes steht.
2. Wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass die Bonuszahlung allein im Ermessen des Arbeitgebers liegt und auch nach mehrmaliger über Jahre hinweg geleisteten Zahlung kein Anspruch auf einen Bonus besteht, kann ein solcher in den Arbeitgeber durchsetzbar sein.
3. Bei der Gewährung von Bonusansprüchen kann auch der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz eine entscheidende Rolle spielen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung ihrer Bonusansprüche !
Für eine effektive Erstberatung, die entweder von Ihrer Rechtsschutzversicherung gezahlt wird oder Selbstzahler 250 € zzgl. Mwst. kostet, benötigen wir:
Ø den Arbeitsvertrag
Ø eventuell bestehende Bonus Regelungen
Ø eventuell bestehende Betriebsvereinbarungen
Ø die Bonusmitteilungen über die Zahlungen der Vorjahre
Sprechen Sie uns gerne an! Als Anwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt haben wir die Kompetenz
Ihre Bonussansprüche durchzusetzen.
Pia- Alexandra Kappus
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Kappus & Bohne
Schillerstr. 30-40
60313 Frankfurt am Main
+49 (69) 2998920
center@kappus-fachanwaelte.de
https://www.kappus-fachanwaelte.de
05.03.2023
Arbeitsrecht
Bonusanspruch trotz Jobwechsel
Haben Sie im letzten Jahr Ihren Job gewechselt?
Haben Sie im letzten Jahr Ihren Job gewechselt?
Dann sollten Sie ab jetzt bis März/April wieder einmal mit einem ihrer ehemaligen Kollegen einen Kaffee trinken gehen. In erster Linie natürlich des sozialen Kontaktes wegen, aber in zweiter Linie um zu erfahren ob und wenn ja wann ihr ehemalige Arbeitgeber Boni ausgezahlt hat.
Sobald ihre ehemaligen Kollegen Bonusmitteilungen bekommen haben, kann auch für sie eine 3 monatige Ausschlussfrist zur außergerichtlichen Geltendmachung ihrer Bonusansprüche für 2022 gegenüber ihrem ehemaligen Arbeitgeber zu laufen beginnen.
Unser Tipp:
- Schreiben Sie ihren ehemaligen Arbeitgeber freundlich an und erinnern Sie ihn an ihren Bonus für 2022. Damit ist die Ausschlussfrist bereits gewahrt. sie müssen aber den Zugang ihrer Aufforderung im Zweifel nachweisen können.
- Für die Geltendmachung der Bonusansprüche genügt im ersten Schritt die Textform, also Email.
- Ab Ablehnung Ihrer Ansprüche durch den Arbeitgeber beginnt eine zweite 3 Monatsfrist zu laufen, die nur durch eine Klage beim Arbeitsgericht gewahrt werden kann.
- Spätestens jetzt sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen, der wie wir auf Bonus und Bankenarbeitsrecht spezialisiert ist.
Verschenken Sie ihre Bonusansprüche nicht. Allein die Tatsache, dass Sie das Unternehmen unterjährig verlassen haben kann nur in den wenigsten Fällen zum Wegfall der Bonusansprüche führen, nämlich nur wenn in Ihrem Arbeitsvertrag ein sogenannter reiner Haltebonus geregelt sein sollte. Das ist aber nur sehr selten der Fall.
Grundsätzlich gilt, die Durchsetzung von Bonusansprüchen ist sehr häufig erfolgreich, in vielen Fällen lassen sich auch außergerichtlich Vergleiche aushandeln.
Um Sie zielgerichtet beraten zu können benötigen wir folgende Dokumente
- Arbeitsvertrag und/oder Betriebsvereinbarung zum Bonus falls vorhanden
- Bonusmitteilungen der letzten Jahre
- Zielvereinbarung falls vorhanden
Regelmäßig werden Sie in diesen Dokumenten den stetigen Hinweis auf absolute Freiwilligkeit der Bonuszahlung durch den Arbeitgeber finden. Allerdings bedeutet Freiwilligkeit nicht Willkür.
Der Arbeitgeber hat einen Ermessensspielraum beim Bonus aber den muss er auch ausüben: Eine sogenannte Ermessenreduzierung auf null oder eine willkürliche Ermessensausübung ohne die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und /oder betrieblicher Übung sind unzulässig.
Lassen Sie sich gerne bei uns beraten. Wir zeigen Ihnen Ihre Chancen und Risiken beim Bonus auf und setzen Ihre Ansprüche bei Gericht durch.
Pia-Alexandra Kappus
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Anwaltskanzlei Kappus & Bohne
Schillerstr. 30-40
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