Das Team der APRAXA

Das Vorstandsgremium besteht aus Frau Rechtsanwältin Antonia Aschendorf (alleinvertretungsberechtigt) und Herrn Rechtsanwalt Uwe Steffen (ehrenamtlicher Vorstand).

Unsere kleine Verwaltungseinheit in Tübingen besteht aus unserer Prokuristin Frau Rechtsanwältin Christel Eha und unserem Projektleiter Herrn Hans-Jürgen Haag.

Der Aufsichtsrat der APRAXA Genossenschaft besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Aufsichtsratsvorsitzender ist Herr Rechtsanwalt Henning Meyersrenken (Köln).

Seit dem Jahr 2009 hat der Vorstand einen Beirat eingerichtet. Dieser besteht derzeit aus drei Personen, die allesamt nicht Mitglied der APRAXA e.G. sind. Beiratsvorsitzender ist Herr Rechtsanwalt Thomas Oelmayer.

Sie erreichen unser Team telefonisch unter 07071 / 9 77 33 - 0 oder über unser Kontakt-Formular.

Weitere Einzelheiten über die Aufgaben und Befugnisse des Teams können Sie unserer Unternehmensverfassung, der Satzung, entnehmen. Hier die Kurzfassung:

Die Organe der APRAXA
Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Sie besteht ausschließlich aus Berufsträgern.
Sie wählt aus dem Kreis der Mitglieder den
Aufsichtsrat, der sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammensetzt.
Der Aufsichtsrat ernennt mindestens zwei, höchstens drei Vorstände, welche Berufsträger sind.
Der Vorstand wird beraten durch den Beirat, der aus Vertretern der für APRAXA wichtigen Marktsegmente, z.B. der Partnerunternehmen, besteht. Die Mitglieder des Beirats sind keine Mitglieder der APRAXA eG.