Telekommunikationsrecht
Das Telekommunikationsrecht regelt jede Art von Informationsübertragung und -austausch über eine räumliche Distanz. Die Übertragung erfolgt dabei mittels moderner Übertragungstechnologien. Statt des früher gebräuchlichen Terminus „Fernmeldewesen“ verwendet man heute beinahe ausschließlich die Bezeichnung „Telekommunikation“. Radio, Fernsehen, Mobiltelefonie und Internet zählen auch zur Telekommunikation.
Das Telekommunikationsrecht betrifft nur die Art und Weise der Übertragung ohne Berücksichtigung der übertragenen Inhalte. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Telekommunikationsrecht grundsätzlich vom Medienrecht. Das 1996 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz hat zentrale Bedeutung im Telekommunikationsrecht, weil es das bis dahin geltende Monopol der Deutschen Telekom auf dem Telekommunikationsmarkt aufhob und dadurch den Werttbewerb ermöglichte.
Rechtsanwälte mit dem Fachgebiet Telekommunikationsrecht beraten sowohl Anbieter als auch Konsumenten von Telekommunikationsdiensten. Auf Konsumentenseite sind die Prüfung von Rechnungen, Konflikte mit dem Anbieter und Anbieterwechsel typische Konfliktfelder. Anbieter von Telekommunikationsleistungen beauftragen Rechtsanwälte zum Beispiel mit der Erarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der Prüfung wettbewerbsrechtlicher Fragen oder mit der rechtlichen Gestaltung und Absicherung von Mehrwertdiensten.
Das Telekommunikationsrecht betrifft nur die Art und Weise der Übertragung ohne Berücksichtigung der übertragenen Inhalte. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Telekommunikationsrecht grundsätzlich vom Medienrecht. Das 1996 in Kraft getretene Telekommunikationsgesetz hat zentrale Bedeutung im Telekommunikationsrecht, weil es das bis dahin geltende Monopol der Deutschen Telekom auf dem Telekommunikationsmarkt aufhob und dadurch den Werttbewerb ermöglichte.
Rechtsanwälte mit dem Fachgebiet Telekommunikationsrecht beraten sowohl Anbieter als auch Konsumenten von Telekommunikationsdiensten. Auf Konsumentenseite sind die Prüfung von Rechnungen, Konflikte mit dem Anbieter und Anbieterwechsel typische Konfliktfelder. Anbieter von Telekommunikationsleistungen beauftragen Rechtsanwälte zum Beispiel mit der Erarbeitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit der Prüfung wettbewerbsrechtlicher Fragen oder mit der rechtlichen Gestaltung und Absicherung von Mehrwertdiensten.