Verbraucherrecht
Zwischen Verbrauchern und denen, die ihnen Produkte und Dienstleistungen anbieten, besteht ein deutliches Ungleichgewicht zu Ungunsten der Verbraucher. Sie wissen über die Produkte und Dienstleistungen, die sie konsumieren wollen, grundsätzlich weniger als die Hersteller und Anbieter. Dies gilt auch dann, wenn es sich dabei um bewusste Konsumenten handelt, die sich informieren wollen. Menge und Art der verfügbaren Information werden weitgehend vom Anbieter bestimmt, so dass die Verbraucher aus der Sicht des Gesetzgebers schutzbedürftig sind. Es ist Aufgabe des Verbraucherschutzes, dieses Wissensdefizit auszugleichen.
Dem Verbraucherschutz ist kein eigenes Gesetz gewidmet. Aus diesem Grund gibt es kein anerkanntes eigenständiges Rechtsgebiet namens Verbraucherschutzrecht. Einzelne Auflagen und Normen gibt es dennoch in unzähligen Gesetzen, außerdem etabliert sich der Verbraucherschutz zunehmend stark im öffentlichen Bewusstsein. Mit dem rechtlichen Beistand erfahrener Rechtsanwälte müssen sich Konsumenten nicht der Willkür der Anbieter ausgesetzt fühlen, wenn ihnen Unrecht wiederfahren ist.
Dem Verbraucherschutz ist kein eigenes Gesetz gewidmet. Aus diesem Grund gibt es kein anerkanntes eigenständiges Rechtsgebiet namens Verbraucherschutzrecht. Einzelne Auflagen und Normen gibt es dennoch in unzähligen Gesetzen, außerdem etabliert sich der Verbraucherschutz zunehmend stark im öffentlichen Bewusstsein. Mit dem rechtlichen Beistand erfahrener Rechtsanwälte müssen sich Konsumenten nicht der Willkür der Anbieter ausgesetzt fühlen, wenn ihnen Unrecht wiederfahren ist.
Artikel im Bereich Verbraucherrecht
Im Internet gibt es inzwischen mehrere Foren, in denen Rechtsanwälte (mitunter auch Richter) bewertet werden können. Wie hilfreich sind diese Foren?
Erschienen am 1. September 2011 unter Verbraucherrecht
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts kann der
Käufer einer mangelhaften Ware vom Verkäufer Schadensersatz statt der
Leistung verlangen. Soweit es sich um einen behebbaren Mangel handelt,
muss der Käufer dem Verkäufer jedoch zunächst erfolglos eine angemessene
Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt haben
Erschienen am unter Verbraucherrecht
Wer in den letzten Jahren ein Haus gebaut hat, hat sich in den meisten Fällen
auch einen Wasseranschluss durch den örtlichen Wasserversorger legen
lassen.
Mit dem Verlegen des Wasseranschlusses mussten sich nunmehr
verschiedenste Gerichte befassen. In dem durch den Bundesfinanzhof zu
entscheidenden Fall ging es darum, dass Kunden der Meinung waren, dass
das Legen des Wasseranschlusses mit dem ermäßigten Steuersatz (7%) und
nicht mit dem Regelsteuersatz (derzeit 19 %) zu versteuern sei. Das
Wasserversorgungsunternehmen hingegen besteuerte seine Leistung mit
19 % bzw. ehemals 16 %.
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