Vertragsrecht
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.
Erschienen am 19. Juni 2011 unter Vertragsrecht