Verkehrsunfallrecht
Artikel im Bereich Verkehrsunfallrecht
Bei einem Totalschaden können Sie die Reparatur gegebenenfalls mit Gebrauchtteilen bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes durchführen, auch wenn ansonsten ein Totalschaden eingetreten ist
Erschienen am 20. Februar 2011 unter Verkehrsunfallrecht


