Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Die Aufgabe dieses umfangreichen Rechtsgebietes ist es, die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern insbesondere im Hinblick auf die Funktionen und Funktionsweisen des Verwaltungsapparates zu gestalten. Wenn eine Behörde eine Aufforderung an einen Büger richtet oder umgekehrt, der Bürger einen Antrag an die Behörde richtet, handeln beide im Sinne des Verwaltungsrechts.

Verfahren aus gänzlich unterschiedlichen wirtschaftlichen und gesellschaftlich-sozialen Bereichen unterliegen den Bestimmungen des Verwaltungsrechts. Das Allgemeine Verwaltungsrecht regelt die für alle Verwaltungsorgane gültigen rechtlichen Aspekte ohne Bezug auf das Sachgebiet. Die Vorschriften des besonderen Verwaltungsrechts betreffen die Tätigkeit einzelner fachspezifischer Verwaltungsorgane.

Fachanwälte für Verwaltungsrecht und Rechtsanwälte mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt betreuen sowohl öffentliche als auch private Auftraggeber. Der juristische Beistand erleichtert das Verständnis der oft komplizierten Vorgänge und kann auch helfen, langwierige Prozesse durch außergerichtliche Einigung zu vermeiden, zum Beispiel bei Auseinandersetzungen mit Baubehörden.

Artikel im Bereich Verwaltungsrecht

Ab dem 01.08.2013 können Eltern die Zulassung zu einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres vor dem Verwaltungsgericht einklagen. Die Entscheidung, welcher Weg im Einzelfall gewählt wird, sollte jedoch nicht ohne rechtskundigen Rat getroffen werden.

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Erschienen am 10. Mai 2013 unter Verwaltungsrecht