Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht schafft den gesetzlichen Rahmen sowohl für die Tätigkeit von Versicherungsunternehmen als auch für die geschäftlichen Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten. Im Mittelpunkt der Regelungen stehen der Abschluss eines Versicherungsvertrags und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für beide Parteien.

Das Versicherungsvertragsgesetz beinhaltet neben Auflagen und Vorschriften für alle Versicherungszweige Regelungen für die wichtigsten von ihnen (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Schadensversicherung).

Die Neufassung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2008 brachte wesentliche Änderungen hinsichtlich des Schutzes von Versicherungsnehmer. Das Schutzbedürfnis ist für Verbraucher beträchtlich gewachsen, weil die Versicherungsverträge und die darin enthaltenen Bedingungen für die meisten Verbraucher intransparent sind. Informationspflicht und Offenlegungspflicht sind für die Versicherer strenger geworden, Versicherte müssen nur noch schriftlich gestellte Fragen beantworten und sie haben ein bedingungsloses Widerrufsrecht. Auch einzelne Konditionen bei Lebensversicherungen und privaten Krankenversicherungen wurden zugunsten der Versicherten modifiziert.

Bei Unstimmigkeiten und Konflikten mit Versicherungen ist es dennoch weiterhin empfehlenswert, von Rechtsanwälten mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Versicherungsrecht unterstützt zu werden.

Artikel im Bereich Versicherungsrecht

Frühzeitig begangene Fehler sind hinterher oftmals nicht mehr zu korrigieren und führen nicht selten zum Totalverlust des Anspruchs.

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Erschienen am 15. September 2011 unter Versicherungsrecht
Welche versicherungsrechtlichen Konsequenzen können nach einem Wohnungsbrand zwischen der Gebäudefeuerversicherung und der privaten Haftpflichtversicherung des Wohnungsmieters entstehen?

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Erschienen am 17. August 2011 unter Versicherungsrecht
Das Amtsgericht Hannover entschied in seinem Urteil vom 08.02.2010, Az 547 C 4343/09, dass die Teilkaskoversicherung beim Entwenden eines fest eingebauten Navigationssystems dieses zum Neupreis ersetzen muss. Insbesondere sei der Kauf eines gebrauchten Ersatzgeräts dem Geschädigten „nicht zumutbar“ und ein Abzug „Neu für alt“ sei auch nicht statthaft.

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Erschienen am 21. Februar 2011 unter Versicherungsrecht
Über die Erfahrung und Kenntnisse rechtlicher Art bedarf es zum richtigen Umgang mit Versicherern zusätzlich sog. versicherungstechnischer Kenntnisse. Der Berater sollte wissen, wie die Produkte „Funktionieren“, nach welchen Kriterien die Versicherer ihre Prämien ermitteln und die Schäden liquidieren.

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Erschienen am 22. November 2010 unter Versicherungsrecht