Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld ist in Deutschland ein Entgeltersatz, der Arbeitslosen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung unter bestimmten Voraussetzungen zusteht. Seit 2005 lautet die genaue Bezeichnung „Arbeitslosengeld I“ im Unterschied zu Arbeitslosengeld II (auch Hartz IV genannt).
Das Sozialgesetzbuch definiert die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Neben der Arbeitslosigkeit und deren Meldung bei der Agentur für Arbeit müssen Arbeitslose Mindestvoraussetzungen bezüglich der Dauer der versicherungspflichtigen Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit erfüllen. Die Höhe des Anspruchs ist einheitlich geregelt, die Dauer der Leistung ist von der Dauer der vorausgegangenen versicherungspflichtigen Beschäftigung abhängig.
Das Sozialgesetzbuch definiert die Voraussetzungen, bei deren Vorliegen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Neben der Arbeitslosigkeit und deren Meldung bei der Agentur für Arbeit müssen Arbeitslose Mindestvoraussetzungen bezüglich der Dauer der versicherungspflichtigen Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit erfüllen. Die Höhe des Anspruchs ist einheitlich geregelt, die Dauer der Leistung ist von der Dauer der vorausgegangenen versicherungspflichtigen Beschäftigung abhängig.