Hartz IV
Hartz IV bezeichnet, zusammen mit Hartz I, Hartz II und Hartz III, eine Gesetzesfolge zur Reform des Arbeitsmarktes, die die Ergebnisse des von der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ ausgearbeiteten Hartz-Konzepts in Form rechtlicher Vorschriften umsetzt.
Hartz IV ist das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Der Ausdruck wird umgangssprachlich für die Bezeichnung der Grundsicherung für Erwerbslose (Arbeitslosengeld II) verwendet, die die früheren Leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenfassend ersetzt. Für diese Leistung ist Arbeitslosigkeit im rechtlichen Sinn des Wortes keine Voraussetzung. Das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV sollte die Grundbedürfnisse erwerbslosen Personen decken.
Leistungsberechtigt sind erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen über 15 und unter der vorgeschriebenen Altersgrenze mit Wohnsitz in Deutschland.
Hartz IV ist das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Der Ausdruck wird umgangssprachlich für die Bezeichnung der Grundsicherung für Erwerbslose (Arbeitslosengeld II) verwendet, die die früheren Leistungen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenfassend ersetzt. Für diese Leistung ist Arbeitslosigkeit im rechtlichen Sinn des Wortes keine Voraussetzung. Das Arbeitslosengeld II oder Hartz IV sollte die Grundbedürfnisse erwerbslosen Personen decken.
Leistungsberechtigt sind erwerbsfähige und hilfebedürftige Personen über 15 und unter der vorgeschriebenen Altersgrenze mit Wohnsitz in Deutschland.
Artikel im Bereich Hartz IV
ARGE muß Gleitsichtbrille übernehmen
Erschienen am unter Hartz IV
Das Bundessozialgericht hat in einer Entscheidung vom 24.02.2011, AZ B 14 AS 75/10 R entschieden, dass ein Fernsehgerät nicht zur Erstausstattung einer Wohnung gehört, die im Rahmen des § 23 SGB II gewährt wird.
Erschienen am unter Hartz IV