Beamtenrecht

Beamte stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis) zu ihrem Dienstherren, der eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die Gesetzgebung für das Beamtenverhältnis muss die im Grundgesetz verankerte Vorschrift zur Beachtung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums berücksichtigen.

Die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses sind ein kompliziertes Geflecht aus Regeln und Verpflichtungen. Dazu gehören unter anderem das Laufbahnprinzip, die Treueverpflichtung, die Amtsverschwiegenheit und die Unzulässigkeit von Streiks.

Das Beamtenrecht besteht aus vielen einzelnen Gesetzen, die von Bund und Ländern erlassen sind. Neben dem für alle Beamten geltenden Bundesbeamtengesetz sind vor allem die Landesbeamtengesetze, die Besoldungsordnungen von Bund und Ländern, das Beamtenversorgungsgesetz und die Disziplinar- und Laufbahnverordnungen ausschlaggebend für das Beamtenrecht.