Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte)

Für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) im öffentlichen Dienst gelten die Vorschriften und Regeln des Arbeitsrechts. Hinzu kommen Sondervorschriften, die nur für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst gelten und meist in den Tarifverträgen definiert sind.

Zu den Besonderheiten des nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst geltenden Arbeitsrechts gehören zum Beispiel die Zusammensetzung der Vergütung und die Einordnung in tarifrechtlich festgelegte Entgeltgruppen. Die ordentliche Kündigung ist im Öffentlichen Dienst nach Erfüllung gewisser Kriterien nicht möglich und außerordentliche Kündigungen dürfen nicht aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochen werden. Auch die Befristung von Arbeitsverträgen wird von tarifrechtlichen Regelungen beeinflusst. Für Beschäftigte im Hochschulbereich gelten gesonderte Regelungen auf diesem Gebiet. Die Entgeltfortzahlung ist im öffentlichen Dienst großzügiger geregelt als in der Privatwirtschaft.

Artikel im Bereich Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte)

IBM Rentner können auch die Anpassung zum 01.07.2011 erfolgreich angreifen.

Weiterlesen

Erschienen am 8. April 2012 unter Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte)
Durch die Insolvenz der Drogeriemarkt-Kette droht vielen Beschäftigten die Kündigung ihrer Arbeitsverhältnisse. Im folgenden soll aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten die Mitarbeiter/innen haben, um ihre Rechte zu wahren.

Weiterlesen