Schuldrechtsänderungsgesetz
Das Schuldrechtsänderungsgesetz ist eines von mehreren Gesetzen, die nach der Wiedervereinigung notwendig wurden, um in der DDR zustande gekommene Rechtsverhältnisse der gemeinsamen deutschen Rechtsordnung anzupassen bzw. eine adäquate Überleitung zu schaffen. Dieses Gesetz regelt schuldrechtliche Rechtsverhältnisse mit Bezug auf die Nutzung von Grundstücken und der darauf errichteten Bauten im Beitrittsgebiet.
Der Bedarf nach einer Regelung ergab sich nicht nur, aber vor allem bei den Kleingartensiedlungen, bei denen es sich um die spezielle Nutzungsart der Erholungsnutzung handelt. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz schränkt die Möglichkeiten einer Kündigung zugunsten der Nutzer ein. Es werden auf diese Weise Nutzungsrechte definiert und gestärkt, deren Rechtsgrundlage nicht die in der gesamtdeutschen Rechtsordnung übliche Übertragung von Nutzungsrechten ist.
Der Bedarf nach einer Regelung ergab sich nicht nur, aber vor allem bei den Kleingartensiedlungen, bei denen es sich um die spezielle Nutzungsart der Erholungsnutzung handelt. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz schränkt die Möglichkeiten einer Kündigung zugunsten der Nutzer ein. Es werden auf diese Weise Nutzungsrechte definiert und gestärkt, deren Rechtsgrundlage nicht die in der gesamtdeutschen Rechtsordnung übliche Übertragung von Nutzungsrechten ist.