Sachenrechtsbereinigungsgesetz
Das Sachenrechtsbereinigungsgesetz sollte die nach dem Recht der ehemaligen DDR entstandenen grundstückbezogenen Rechtsverhältnisse in die Rechtsordnung des vereinigten Deutschlands überführen und während einer Übergangsperiode das Nebeneinander einander widersprechender Rechtsverhältnisse regeln.
Das regelungsbedürftige Problem besteht darin, dass nach DDR-Recht das Eigentumsrecht an einem Grundstück nicht notwendigerweise mit dem Nutzungsrecht verknüpft war. Auf diese Weise konnten Bauwerke auch auf fremden Grundstücken erbaut werden, so dass Grundstück und Bauwerk verschiedene Eigentümer hatten. Die Bereinigungsprozedur dieser Mischung von Rechtsverhältnissen bietet zwei Optionen. Die eine Option ermöglicht es dem Nutzer, das Grundstück für die Hälfte des Verkehrswertes zu kaufen. Bei der zweiten Option wird ein so genanntes grundstückgleiches Erbbaurecht ins Grundbuch eingetragen, das ein vom Grundstück unabhängig existierendes Eigentumsrecht am Bauwerk etabliert und das Bauwerk zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks macht. Voraussetzung ist die Einigung der Beteiligten im Rahmen eines notariellen Vermittlungsverfahrens.
Das regelungsbedürftige Problem besteht darin, dass nach DDR-Recht das Eigentumsrecht an einem Grundstück nicht notwendigerweise mit dem Nutzungsrecht verknüpft war. Auf diese Weise konnten Bauwerke auch auf fremden Grundstücken erbaut werden, so dass Grundstück und Bauwerk verschiedene Eigentümer hatten. Die Bereinigungsprozedur dieser Mischung von Rechtsverhältnissen bietet zwei Optionen. Die eine Option ermöglicht es dem Nutzer, das Grundstück für die Hälfte des Verkehrswertes zu kaufen. Bei der zweiten Option wird ein so genanntes grundstückgleiches Erbbaurecht ins Grundbuch eingetragen, das ein vom Grundstück unabhängig existierendes Eigentumsrecht am Bauwerk etabliert und das Bauwerk zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks macht. Voraussetzung ist die Einigung der Beteiligten im Rahmen eines notariellen Vermittlungsverfahrens.