Recht der ehemaligen DDR
Für einige Rechtsverhältnisse, die noch zu DDR-Zeiten, das heißt vor dem 3. Oktober 1990 zustande kamen, gilt das Recht der ehemaligen DDR neben dem Recht des vereinten Deutschlands für eine gewisse Zeit weiter. Der Grund dafür ist die Absicht, die innerhalb der DDR-Rechtsordnung begründeten Rechte der Bürger der damaligen DDR in einem vertretbaren Ausmaß zu schützen.