Offene Vermögensfragen

Als „offene Vermögensfragen“ bezeichnet man die offene Rechtsfrage betreffend die Behandlung des nach DDR-Recht enteigneten Vermögens von Bürgern der Bundesrespublik Deutschland. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands erfolgte die Lösung in Form einer Rückübertragung von enteignetem Vermögen an die berechtigten Personen. Die in der DDR erlassenen einschlägigen Gesetze sind nach der Vereinigung in die bundesdeutsche Rechtsordnung übernommen und mehrfach novelliert worden. Ergänzt werden die Vorschriften durch das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen.