Lastenausgleichsrecht

Das Lastenausgleichsrecht regelt finanzielle Entschädigungszahlungen an Personen, die Vermögensschäden oder gravierende Benachteiligungen als direkte Konsequenz des Zweiten Weltkriegs oder deren Folgen erlitten haben. Rechtsgrundlage des Lastenausgleichs ist das Lastenausgleichsgesetz.

Zu dem berechtigten Personenkreis gehören durch Kriegszerstörungen Geschädigte, Spätheimkehrer, Vertriebene und anerkannte DDR-Flüchtlinge. Die Leistungen umfassen Entschädigungen für den Verlust von Geld- und sonstigem Vermögen sowie von Hausrat, Renten, Eingliederungshilfen, Wohnraumhilfen und diverse Darlehen. Die größte Personengruppe, die im Sinne des Lastenausgleichsrechts leistungsberechtigt war, sind die Vertriebenen. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurde das Gesetz zu Gunsten von Geschädigten aus den Beitrittsländern geändert.