Entschädigungsrecht

Das Entschädigungsrecht, auch soziales Entschädigungsrecht genannt, bezieht sich auf Personen, denen der Staat aus bestimmten Gründen eine Entschädigungsleistung zukommen lässt. Versorgungsrechtlich relevante Umstände sind zum Beispiel Gesundheitsbeeinträchtigungen infolge der Teilnahme im Krieg. Die Kriegsopferversorgung war lange Zeit der prominenteste Anwendungsbereich des Entschädigungsrechts. Leistungen stehen den Opfern und bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen auch den Hinterbliebenen zu.

Rechtsgrundlage des Entschädigungsrechts ist das Bundesversorgungsgesetz, das seit seinem Inkrafttreten 1950 mehrfach überarbeitet und ergänzt wurde. Eine Entschädigung steht heute nicht mehr nur Kriegsopfern und ihren Hinterbliebenen zu, sondern auch Opfern von Gewalttaten, Personen, die während des Wehr- oder Zivildienstes gesundheitliche Schäden erleiden, Haftgeschädigten, Impfgeschädigten und den Opfern des Regimes in der ehemaligen DDR. Für die Abwicklung der Entschädigung sind die Versorgungsämter zuständig.