Arztrecht

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Mit einer Patientenverfügung kann jeder genau festhalten, welche medizinischen Maßnahmen Ärzte durchführen und welche sie unterlassen sollen. Jeder kann somit – sofern er volljährig ist – im voraus über sein eigenes Leben oder seinen eigenen Tod entscheiden. Nach langer Diskussion im Bundestag trat am 01.09.2009 jetzt das Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen in Kraft.

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