Medizinrecht
Medizinrecht umfasst sehr viel mehr als nur das Arztrecht, auch wenn die beiden Begriffe oft irrtümlicherweise gleichgesetzt werden. Das Medizinrecht regelt die Entwicklung und Anwendung aller medizinischer Produkte und Dienstleistungen, so dass außer dem Arztrecht auch das Arzneimittelrecht, das Recht nichtärztlicher Heilberufe sowie zahlreiche besondere Gesetze wie etwa das Transplantationsgesetz dazu gerechnet werden.
Zwei Schwerpunkte des Medizinrechts sind die gesetzlichen Regelungen betreffend die Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und die schuldrechtlich relevanten Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient. Zum Medizinrecht gehören aber auch zum Beispiel die Normen und Regelungen für die Honorierung von Ärzten (Gebührenordnung), spezifische Abschnitte des Sozialversicherungsrechts und das Arztwerberecht. Man kann das Medizinrecht auch im Sinne eines umfassenderen Gesundheitsrechts verstehen, in diesem Fall gehören auch das Krankenhausrecht, das Pharmarecht, das Recht der Apotheken und der Pflegeberufe dazu.
Ein für die Rechtsprechung besonders relevantes Anwendungsgebiet des Medizinrechts ist die Arzthaftung. Wenn Ärzte ihre Berufspflichten schuldhaft verletzen, können Patienten Schadenersatz- und unter Umständen auch Schmerzensgeldansprüche vor Gericht geltend machen. Diagnosefehler, Behandlungsfehler, unterbliebene oder unvollständige Aufklärung, falsche oder nicht gewährte Medikation sind einige der Fehler, die ein gerichtliches Nachspiel haben können. Fachanwälte für Medizinrecht verfügen über die notwendige Kompetenz, um in solchen Fällen Ärzten und Patienten unterstützend zur Seite zu stehen.
Zwei Schwerpunkte des Medizinrechts sind die gesetzlichen Regelungen betreffend die Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und die schuldrechtlich relevanten Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient. Zum Medizinrecht gehören aber auch zum Beispiel die Normen und Regelungen für die Honorierung von Ärzten (Gebührenordnung), spezifische Abschnitte des Sozialversicherungsrechts und das Arztwerberecht. Man kann das Medizinrecht auch im Sinne eines umfassenderen Gesundheitsrechts verstehen, in diesem Fall gehören auch das Krankenhausrecht, das Pharmarecht, das Recht der Apotheken und der Pflegeberufe dazu.
Ein für die Rechtsprechung besonders relevantes Anwendungsgebiet des Medizinrechts ist die Arzthaftung. Wenn Ärzte ihre Berufspflichten schuldhaft verletzen, können Patienten Schadenersatz- und unter Umständen auch Schmerzensgeldansprüche vor Gericht geltend machen. Diagnosefehler, Behandlungsfehler, unterbliebene oder unvollständige Aufklärung, falsche oder nicht gewährte Medikation sind einige der Fehler, die ein gerichtliches Nachspiel haben können. Fachanwälte für Medizinrecht verfügen über die notwendige Kompetenz, um in solchen Fällen Ärzten und Patienten unterstützend zur Seite zu stehen.
Artikel im Bereich Medizinrecht
Mit den Möglichkeiten der Gendiagnostik wächst die Zahl der Ansinnen an Laborärzte zur Herausgabe von Patientenmaterial von Verstorbenen. In der Regel soll eine zu medizinischen Zwecken vorgenommene Abstammungsbestimmung u.U. als Voraussetzung für mögliche Erbauseinandersetzungen beigezogen werden. Der Autor hat dies zum Anlass genommen, von der Bundesärztekammer klären zu lassen, ob entsprechende Herausgabepflichten bestehen.
Erschienen am 18. Januar 2011 unter Medizinrecht