Wertpapierhandelsrecht
Die wichtigste Rechtsquelle des Wertpapierhandelsrechts ist das Wertpapierhandelsgesetz. Seine Vorschriften regeln den Wertpapierhandel und dienen außerdem zur Kontrolle von Unternehmen, die diesen Handel betreiben.
Die Dienstleistungsunternehmen, die Wertpapierhandel betreiben, sind verpflichtet, Kundenangaben über Anlageziele und vor allem über die Risikobereitschaft der Kunden einzuholen und zu dokumentieren, damit sichergestellt ist, dass eine seriöse und kundengerechte Beratung stattgefunden hat. Das durchführende Kontrollorgan ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Außerdem spezifiziert das Gesetz die Veröffentlichungspflichten börsennotierter Unternehmen und schreibt vor, dass sie bei Zuwiderhandlung schadenersatzpflichtig sind. Insidergeschäfte (Insiderhandel) sind laut Wertpapierhandelsgesetz verboten, strafbar und gegenüber der Aufsichtsbehörde anzeigepflichtig.
Die Dienstleistungsunternehmen, die Wertpapierhandel betreiben, sind verpflichtet, Kundenangaben über Anlageziele und vor allem über die Risikobereitschaft der Kunden einzuholen und zu dokumentieren, damit sichergestellt ist, dass eine seriöse und kundengerechte Beratung stattgefunden hat. Das durchführende Kontrollorgan ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Außerdem spezifiziert das Gesetz die Veröffentlichungspflichten börsennotierter Unternehmen und schreibt vor, dass sie bei Zuwiderhandlung schadenersatzpflichtig sind. Insidergeschäfte (Insiderhandel) sind laut Wertpapierhandelsgesetz verboten, strafbar und gegenüber der Aufsichtsbehörde anzeigepflichtig.