Investmentfonds
Ein Investmentfonds enthält eine Mischung unterschiedlicher Wertpapiere, deren Zusammensetzung vom Prinzip der Risikostreuung bestimmt ist. Der Anteil an Aktien bzw. Anleihen variiert je nach dem, ob eher konservative oder eher risikobereite Anleger angesprochen werden sollen. Die Wertpapiere werden von Fondsmanagern verwaltet, die den Wertpapier-Mix im Sinne einer Gewinnoptimierung und -maximierung laufend ändern. Die Anleger kaufen Anteile am Fonds.
Die Rechtsgrundlage offener Investmentfonds ist das Investmentgesetz. Diese öffentlich gehandelten Fonds und die sie verwaltenden Kapitalanlagegesellschaften unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Geschlossene Fonds haben einen gänzlich anderen Rechtsstatus. Die Anteile sind Kommanditanteile eines als GmbH & Co. KG konzipierten Fonds und werden nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters (Platzierungszeitraum) öffentlich angeboten. Sobald die geplante Eigenkapitalhöhe erreicht ist, wird der Fonds geschlossen.
Das Fondsvermögen ist rechtlich gesehen ein Sondervermögen, weil es kein Bestandteil des Vermögens der Kapitalanlagegesellschaft ist, damit es auch bei Insolvenz der Gesellschaft erhalten bleibt. Das Sondervermögen wird durch neue Anleger und durch Gewinne vermehrt, bei Verkauf von Anteilen und Kursverlusten gemindert.
Die Rechtsgrundlage offener Investmentfonds ist das Investmentgesetz. Diese öffentlich gehandelten Fonds und die sie verwaltenden Kapitalanlagegesellschaften unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Geschlossene Fonds haben einen gänzlich anderen Rechtsstatus. Die Anteile sind Kommanditanteile eines als GmbH & Co. KG konzipierten Fonds und werden nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters (Platzierungszeitraum) öffentlich angeboten. Sobald die geplante Eigenkapitalhöhe erreicht ist, wird der Fonds geschlossen.
Das Fondsvermögen ist rechtlich gesehen ein Sondervermögen, weil es kein Bestandteil des Vermögens der Kapitalanlagegesellschaft ist, damit es auch bei Insolvenz der Gesellschaft erhalten bleibt. Das Sondervermögen wird durch neue Anleger und durch Gewinne vermehrt, bei Verkauf von Anteilen und Kursverlusten gemindert.