Börsenrecht

Das Börsenrecht ist die Gesamtheit der Vorschriften und Bestimmungen, die den Handel an den Devisen- und Effektenbörsen regelt. In Deutschland gibt es insgesamt fünf Devisenbörsen (Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg und München).

Die Rechtsgrundlage des Börsenrechts ist das Börsengesetz, das auch die Genehmigungspflicht und die Errichtung der Börse sowie die vorgeschriebene Aufsicht und den Handel an der Börse näher definiert. Die Börse betreibt eine Handelsüberwachungsstelle und einen Börsenrat, der seinerseits die Börsenordnung erlässt.

Außerdem schreibt das Börsengesetz vor, dass Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden sollen, von der Geschäftsführung der Börse zugelassen werden müssen. Die für das Prospekt Verantwortlichen haften für die Prospektinhalte der zugelassenen Wertpapiere.