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Agrarrecht

Das Agrarrecht umfasst eine Vielzahl von Vorschriften und Normen aus mehreren Rechtsgebieten. Ihr gemeinsamer Nenner ist, dass sie sich auf die Land- und Forstwirtschaft und ihre Betreiber sowie auf den Markt für die einschlägigen Produkte beziehen. Zum Agrarrecht gehören zum Beispiel Einzelthemen des besonderen Schuldrechts (Landpachtrecht, Jagdrecht, Jagdpachtrecht) und des Produkthaftungsrechts sowie landwirtschaftsbezogene Themen des Erb- und Familienrechts und der Vertragsgestaltung. Auch das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht gilt für landwirtschaftliche Betriebe.

Fachanwälte für Agrarrecht beschäftigen sich mit landwirtschaftsbezogenen Rechtsfragen innerhalb des Zivilrechts, des Arbeitsrechts, des Sozialrechts, des Erbrechts, des Familienrechts und des EU-Rechts. Wegen der zahlreichen Berührungspunkte und Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten hat die Satzungsversammlung der deutschen Anwaltschaft 2008 beschlossen, den Titel „Fachanwalt für Agrarrecht“ als eine der mittlerweile 20 Fachanwaltschaften einzuführen. Dies kommt den Verbrauchern zugute, die ihre landwirtschaftsbezogenen Rechtsfragen in Zukunft diesem speziellen Rechtsgebiet zuordnen und bei Rechtsfragen oder Konflikten einen Fachanwalt für Agrarrecht zu Rate ziehen können.