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Pferdekaufrecht

Rein wirtschaftlich betrachtet sind Pferde eine teuere Investition. Es verwundert daher nicht, dass das Gesetz dem Käufer vielfältige Rechte und dem Verkäufer ebensolche Pflichten einräumt. Beim Kauf bzw. Verkauf eines Pferdes sind sehr viele Einzelheiten zu beachten.

Das gekaufte Pferd muss ohne Sachmängel geliefert werden. Im Kaufvetrtrag kann sowohl die Beschaffenheit des Tieres als auch die beabsichtigte Verwendung detailliert festgehalten werden. Wenn der Vertrag hierzu keine Einzelheiten enthält, wird von einer gewöhnlichen Verwendung und einer ebensolchen Beschaffenheit ausgegangen. Zur Beschaffenheit des Pferdes gehören auch Eigenschaften, die der Eigentümer bzw. Verkäufer öffentlich bekannt gemacht hat, etwa durch Werbung oder eine Anzeige.

Sollten Sach- oder Rechtsmängel vorliegen, müssen diese bei Übergabe des Pferdes vorliegen. Der Käufer muss dem Verkäufer die Möglichkeit zur Behebung der Mängel oder zur Lieferung eines anderen Pferdes einräumen. Komplikationen wie Wertminderung, Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatzforderungen sind keine Seltenheit. Rechtsanwälte, die sich mit dem Pferdekaufrecht gut auskennen, helfen sowohl beim Erstellen des Kaufvertrags als auch bei der Lösung von Problemen bei Auftreten von Sachmängeln.