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Seerecht

Das Seerecht ist der gesetzliche Rahmen für die Schifffahrt und die Fischerei auf See, im Unterschied zu gesetzlichen Regelungen, die sich auf die Schifffahrt auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern beziehen. Der Unterschied beruht nicht auf der Unterscheidung zwischen Süß- und Salzwasser. Um Seefahrt handelt es sich dann, wenn das Schiff sich in einer derart isolierten Lage befindet, dass es trotz funktionierender Kommunikationsmittel in erheblichem Maß von den Naturgewalten abhängig bzw. ihnen ausgesetzt ist. Eine solche Situation bedeutet erhöhte Verantwortlichkeit gegenüber den Menschen am Bord. Es ist diese isolierte, potentiell gefahrenbeladene Situation bzw. die damit verbundene Verantwortung, der das Seerecht Rechnung trägt.

Es wird zwischen privatem und öffentlichem Seerecht unterschieden. Insbesondere das öffentliche Seerecht gliedert sich in zahlreiche Unterbereiche (z.B. Seevölkerrecht, Seestaats- und Seeverwaltungsrecht, Seearbeitsrecht, Seewirtschaftsrecht, Seestrafrecht).