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Staats- und Organisationsrecht

Das Staatrecht umfasst sämtliche Mittel und Maßnahmen, die der Staat einsetzen bzw. ergreifen kann. Dazu gehören alle Gesetze und Regelungen, die Aufbau, Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Staates, das Verhältnis zwischen Bund und Ländern, die Ausgestaltung der Beziehungen zu den Bürgern sowie deren Grundrechte betreffen. Das Staatrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts. Die häufige alternative Bezeichnung „Verfassungsrecht“ für Staatsrecht trifft nur teilweise zu. Die grundlegenden Aspekte des Staatsrechts sind zwar vor allem, aber nicht ausschließlich im Grundgesetz definiert und normiert. Das Staatsorganisatonsrecht ist ein Teilgebiet des Staatsrechts, das im zweiten Teil des Grundgesetzes definiert wird. Es geht dabei um die normative Beschreibung der Staatsgewalt, der obersten Staatsorgane und des Wahlrechts.

Bei verfassungsrechtlichen Fragen betreffend Gerichtsbarkeit, Grundrechtschutz, Föderalismus, politische Rechte usw., die sich im wirtschaftsrechtlichen Zusammenhang häufig ergeben können, sind Rechtanwälte mit dem Spezialgebiet Staats- und Staatsorganisationsrecht die richtigen Ansprechpersonen.