Mietrecht

Aus rechtlicher Sicht ist das Mietverhältnis ein vertraglich vereinbartes Schuldverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Rechtsgrundlage des zwischen Mieter und Vermieter abzuschließenden Mietvertrags ist das Bürgerliche Gesetzbuch, mit Ausnahme von öffentlich gefördertem Wohnraum mit gebundener Miete.

Die Höhe der Miete ist für nicht öffentlich geförderte Wohnungen oder Häuser ist frei verhandelbar. Bei Mängeln darf die Miete nachträglich gemindert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Mängel dem Vermieter zur Kenntnis gebracht wurden. Grundlage der Mietminderung ist die Gesamtmiete. Der Gesetzgeber regelt Mieterhöhungen zum Schutz der Mieter im Bürgerlichen Gesetzbuch. Vermieter müssen bei Mieterhöhungen eine bindende Vergleichsgundlage („ortsübliche Vergleichsmiete“) mit berücksichtigen.

Rechtsanwälte und insbesondere Fachanwälte für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht beraten Vermieter und Mieter kompetent und vertreten sie bei Streitigkeiten vor Gericht.

Artikel im Bereich Mietrecht

Will man als Mieter einen Wohnungswechsel vornehmen und hat vielleicht sogar bereits einen neuen Mietvertrag unterschrieben, sollten einige wichtige Formalien beachtet werden, damit das alte Mietverhältnis rechtmäßig beendet wird und man nicht etwa Gefahr läuft, zumindest für einige Monate doppelt zahlen zu müssen.

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Erschienen am 19. April 2011 unter Mietrecht
Aufgrund allgemein steigender Kosten oder fälliger Sanierungsmaßnahmen an dem Mietobjekt ist es oftmals im Interesse des Vermieters, die Miete für die Wohnungen in dem jeweiligen Objekt zu erhöhen. Ein solches Mieterhöhungsverlangen ist jedoch an zwingende formelle Voraussetzungen gebunden, an die sich der Vermieter halten muss, damit er sein – oft wirtschaftlich erforderliches – Verlangen gegenüber dem Mieter wirksam durchsetzen kann.

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Erschienen am 10. April 2011 unter Mietrecht
Viele Mietverträge sehen Klauseln vor, in denen der Mieter verpflichtet wird, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses zu renovieren (sog. Endrenovierungsklauseln). Insoweit hatte der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass eine Formularklausel über eine uneingeschränkte Endrenovierung unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Renovierung und vom Zustand der Wohnung unwirksam ist.

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Erschienen am 18. Januar 2011 unter Mietrecht
Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach bestätigt hat, stellt die Abweichung der tatsächlich vorhandenen von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % einen erheblichen Mangel der Mietsache dar, die den Mieter zu einer entsprechenden Mietminderung berechtigt. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof weiter entschieden, dass eine erhebliche Wohnflächenabweichung den Mieter auch zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt.

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Erschienen am 18. Januar 2011 unter Mietrecht