Vergaberecht

Das Vergaberecht regelt die Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber. Die Auftraggeber sind verpflichtet, die zu vergebenden Leistungen öffentlich auszuschreiben. Die Art und Weise der Ausschreibung und die Anforderungen richten sich nach dem geschätzten Auftragswert.

Wenn der zu vergebende Auftrag eine Bauleistung ist, gelten die Vorschriften des Regelwerks „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ (VOB). Die Regelungen sind vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen erstellt. Mitglieder dieses Gremiums sind sowohl Vertreter der öffentlich-rechtlichen Auftraggeber und ihrer Aufsichtsbehörden als auch Vertreter der Baubranche. Ihr gemeinsames Ziel ist ein Interessensausgleich zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern. Im zentralen Teil der Vergabe- und Vertragsordnung werden die Vertragsbedingungen für Bauleistungen geregelt.