Wohnungseigentumsrecht
Da Eigentum nur an Grundstücken bestehen kann, wird der Besitz einer Wohnung rechtlich als eine Sonderform des Grundstückeigentums behandelt. Das Wohnungseigentumsgesetz räumt den Eigentümern das Sonderrecht des Wohnungseigentums und das Miteigentumsrecht am Grundstück sowie an gemeinsamen Anteilen des Hauses ein. Diese beiden Eigentumsformen sind per Gesetz untrennbar miteinander verbunden.
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die meisten mit dem Wohnungseigentum verbundenen Rechtsfragen wie zum Beispiel die Art und Weise der Begründung von Wohnungseigentum und das Rechtsverhältnis der Miteigentümer untereinander sowie die Rechte und Pflichten der Eigentümer als Mitglieder der Wohnungseigentümerversammlung.
Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Wohneigentum werden den Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend geführt. Als beratender und begleitender Rechtsbeistand eignen sich auf Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwälte oder Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt die meisten mit dem Wohnungseigentum verbundenen Rechtsfragen wie zum Beispiel die Art und Weise der Begründung von Wohnungseigentum und das Rechtsverhältnis der Miteigentümer untereinander sowie die Rechte und Pflichten der Eigentümer als Mitglieder der Wohnungseigentümerversammlung.
Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Wohneigentum werden den Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend geführt. Als beratender und begleitender Rechtsbeistand eignen sich auf Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwälte oder Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.