Baurecht, privat
Im Gegensatz zum Öffentlichen Baurecht regelt das private Baurecht die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherren, der als Privatperson einen Auftrag vergeben will, und seinen Vertragspartnern (Architekt, Bauunternehmer und Handwerker).
Bei der Vertragserstellung gilt das Prinzip der Vertragsautonomie, so dass hier lediglich die Richtlinien des Werkvertragsrechts und des Nachbarschaftsrechts einen gesetzlichen Rahmen vorgeben.
Die Überprüfung des Vertrags, eine rechtskundige Baubegleitung, die Überwachung der Abnahme und schließlich die Geltendmachung entstandener Ansprüche sind Tätigkeiten, die private Bauherren gerne ihren Rechtsanwälten überlassen, weil ihnen diese Option viel Ärger ersparen kann.
Bei der Vertragserstellung gilt das Prinzip der Vertragsautonomie, so dass hier lediglich die Richtlinien des Werkvertragsrechts und des Nachbarschaftsrechts einen gesetzlichen Rahmen vorgeben.
Die Überprüfung des Vertrags, eine rechtskundige Baubegleitung, die Überwachung der Abnahme und schließlich die Geltendmachung entstandener Ansprüche sind Tätigkeiten, die private Bauherren gerne ihren Rechtsanwälten überlassen, weil ihnen diese Option viel Ärger ersparen kann.