Vertriebsrecht
Das Vertriebsrecht umfasst alle Vorschriften, die den Absatz bzw. Vertrieb von Waren und Dienstleistungen betreffen. In dieses Rechtsgebiet gehört die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen einem Unternehmen, das Waren oder Leistungen produziert bzw. hervorbringt und einem Vertreter, der für den Vertrieb zuständig ist (Handelsvertreter, Versicherungsvertreter oder -makler, Bausparkassenvertreter, angestellter Reisender). Auch die Rechtsbeziehungen zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer und zwischen Heerstellerfirma und Lieferant oder Vertragshändler sind vom Vertriebsrecht erfasst.
Die gesetzlichen Grundlagen des Vertriebsrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsgesetzbuch kodifiziert.
Die gesetzlichen Grundlagen des Vertriebsrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsgesetzbuch kodifiziert.