Internationales Kaufrecht
Infolge Globalisierung gewinnen die rechtlichen Aspekte des internationalen Warenverkehrs immer mehr an Bedeutung. Ausschlaggebend für dieses Rechtsgebiet ist das UN-Kaufrecht (CISG, United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kaufverträge im grenzüberschreitenden Handel festlegt.
Für die Beitrittsstaaten gilt das UN-Kaufrecht als Teil des Zivilrechts und hat Vorrang vor dem nationalen Kaufrecht. Seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 ist dieses Recht fester Bestandteil beim Vertragsabschluss im internationalen Warenverkehr, auch im Bereich der E-Commerce.
Beim Abschluss eines komplexen Kaufvertrags sind Verkäufer wie Käufer gut beraten, die Unterstützung erfahrener Rechtsanwälte für Handelsrecht in Anspruch zu nehmen.
Für die Beitrittsstaaten gilt das UN-Kaufrecht als Teil des Zivilrechts und hat Vorrang vor dem nationalen Kaufrecht. Seit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 ist dieses Recht fester Bestandteil beim Vertragsabschluss im internationalen Warenverkehr, auch im Bereich der E-Commerce.
Beim Abschluss eines komplexen Kaufvertrags sind Verkäufer wie Käufer gut beraten, die Unterstützung erfahrener Rechtsanwälte für Handelsrecht in Anspruch zu nehmen.