Lizenzvertragsrecht
Die wichtigsten Vorschriften des Lizenzvertragsrechts sind im Urhebergesetz zu finden. Das Nutzungsrecht hat mehrere Spielarten, daher ist es wichtig, die Nutzung im Lizenzvertrag möglichst exakt zu definieren.
Die Vereinbarung sollte sich auf bestimmte Arten der Nutzung explizit beziehen und diese einzeln aufzählen. Die Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte ist eine häufig verwendete Formulierung in Lizenzverträgen, aber sie ist nicht zutreffend. Denn auch wenn der Lizenzgeber sämtliche Nutzungsrechte gerne übertragen will, besagt das Gesetz, dass sich die übertragenen Nutzungsarten nach dem Vertrag festgehaltenen Verwendungszweck zu richten haben.
Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder als ausschließliches Nutzungsrecht vertraglich festgelegt werden. Einfaches Nutzungsrecht bedeutet, dass nicht nur der Lizenznehmer zur Nutzung berechtigt ist sondern auch andere Personen, weil der Lizenzgeber die Nutzungsrechte auch anderweitig vergeben kann. Eine weitere Einschränkung der Nutzugsrechte ist die räumlich-zeitliche Dimensionierung der Nutzung.
Die schriftliche Form des Lizenzvertrages ist nicht zwingend, grundsätzlich sind auch mündliche Vereinbarungen gültig. Dennoch empfiehlt es sich, Lizenzverträge schriftlich zu verfassen ihre Richtigkeit und Vollständigkeit durch einen Rechtsanwalt für Gewerbliches Schutzrecht überprüfen zu lassen.
Die Vereinbarung sollte sich auf bestimmte Arten der Nutzung explizit beziehen und diese einzeln aufzählen. Die Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte ist eine häufig verwendete Formulierung in Lizenzverträgen, aber sie ist nicht zutreffend. Denn auch wenn der Lizenzgeber sämtliche Nutzungsrechte gerne übertragen will, besagt das Gesetz, dass sich die übertragenen Nutzungsarten nach dem Vertrag festgehaltenen Verwendungszweck zu richten haben.
Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder als ausschließliches Nutzungsrecht vertraglich festgelegt werden. Einfaches Nutzungsrecht bedeutet, dass nicht nur der Lizenznehmer zur Nutzung berechtigt ist sondern auch andere Personen, weil der Lizenzgeber die Nutzungsrechte auch anderweitig vergeben kann. Eine weitere Einschränkung der Nutzugsrechte ist die räumlich-zeitliche Dimensionierung der Nutzung.
Die schriftliche Form des Lizenzvertrages ist nicht zwingend, grundsätzlich sind auch mündliche Vereinbarungen gültig. Dennoch empfiehlt es sich, Lizenzverträge schriftlich zu verfassen ihre Richtigkeit und Vollständigkeit durch einen Rechtsanwalt für Gewerbliches Schutzrecht überprüfen zu lassen.