Europäisches Wettbewerbsrecht
Das europäische Wettbewerbsrecht schützt den Wettbewerb innerhalb des europäischen Binnenmarktes vor unlauteren und den Wettbewerb einschränkenden Methoden.
Zum Europäischen Wettbewerbsrecht gehören das Kartellrecht und das Recht der staatlichen Beihilfen. In einem weiteren Sinn umfasst es auch das Vergaberecht und das Recht öffentlicher und monopolartiger Unternehmen. Die rechtliche Grundlage des Europäischen Wettbewerbsrechts ist Bestandteil des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Zum Europäischen Wettbewerbsrecht gehören das Kartellrecht und das Recht der staatlichen Beihilfen. In einem weiteren Sinn umfasst es auch das Vergaberecht und das Recht öffentlicher und monopolartiger Unternehmen. Die rechtliche Grundlage des Europäischen Wettbewerbsrechts ist Bestandteil des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union.