Sorgerecht
Das den Eltern zustehende Sorgerecht für minderjährige Kinder bedeutet, dass Eltern das Recht haben, für diese Kinder zu sorgen und gleichzeitig auch verpflichtet sind, die sich aus diesem Recht ergebenden Pflichten zu erfüllen. Innerhalb einer bestehenden Ehe steht das Sorgerecht beiden Elternteilen zu.
Eine Scheidung bedeutet nicht automatisch, dass man über das Sorgerecht neu entscheiden muss. Ohne anderweitige gerichtliche Entscheidung verbleibt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen. Über das Sorgerecht zugunsten nur eines Elternteils wird erst dann entschieden, wenn Vater und/oder Mutter dies ausdrücklich beantragen. Für die Entscheidung ist das Kindeswohl das entscheidende Kriterium.
Wenn die Eltern geschieden sind oder getrennt leben aber das Sorgerecht dennoch gemeinsam tragen, entscheidet derjenige Elternteil über alltägliche Angelegenheiten, bei dem das Kind lebt. Bei Entscheidungen mit großer Tragweite für die Zukunft des Kindes (Ausbildung, Berufswahl) müssen die Eltern gemeinsam entscheiden.
Eine Scheidung bedeutet nicht automatisch, dass man über das Sorgerecht neu entscheiden muss. Ohne anderweitige gerichtliche Entscheidung verbleibt das Sorgerecht bei beiden Elternteilen. Über das Sorgerecht zugunsten nur eines Elternteils wird erst dann entschieden, wenn Vater und/oder Mutter dies ausdrücklich beantragen. Für die Entscheidung ist das Kindeswohl das entscheidende Kriterium.
Wenn die Eltern geschieden sind oder getrennt leben aber das Sorgerecht dennoch gemeinsam tragen, entscheidet derjenige Elternteil über alltägliche Angelegenheiten, bei dem das Kind lebt. Bei Entscheidungen mit großer Tragweite für die Zukunft des Kindes (Ausbildung, Berufswahl) müssen die Eltern gemeinsam entscheiden.