Unterhaltsrecht

Im Rahmen des Familienrechts spricht man von Unterhalt im Kontext von Eheleuten und Verwandten in gerader Linie. Dem Anspruch auf Unterhalt wird nur dann stattgegeben, wenn die Unterhalt begehrende Person bedürftig und die den Unterhalt leistende Person die Unterhaltsleistung finanziell zu tragen in der Lage ist.

Unterhaltspflicht besteht zwischen Ehegatten, zwischen Verwandten in gerader Linie (Verwandtenunterhalt) und für Eltern nichtehelicher Kinder. Beim Ehegattenunterhalt besteht die Pflicht auch nach Trennung und Scheidung. In diesen Fällen spricht man von Trennungsunterhalt bzw. nachehelichem Unterhalt.

Unterhaltsleistungen dienen zur Sicherung des Lebensbedarfs und sind damit eine wichtige Säule der sozialen Absicherung. Die für die Höhe des Unterhalts ausschlaggebenden Richtlinien sind in den so genannten Düsseldorfer Tabellen enthalten. Zum Unterhalt gehören vor allem, aber nicht nur Geldleistungen. Zum Unterhalt tragen die zum Unterhalt verpflichtete Personen auch durch Gewährung von Unterkunft, Lebensmittel, Bekleidung und bei Kindern durch Erziehung und Unterricht bei.

Artikel im Bereich Unterhaltsrecht

Der BGH hat nun entschieden, dass auch selbst wenn ein Unterhaltsanspruch gegen den geschiedenen Ehemann wegen einer neuen Partnerschaft zeitweise nicht mehr bestanden hat...

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Erschienen am 1. September 2011 unter Unterhaltsrecht
Bietet der barunterhaltspflichtige Elternteil die Betreuung des gemeinsamen Kindes an, so muss dies bei dem Unterhaltsanspruch der Mutter berücksichtigt werden.

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Erschienen am 17. August 2011 unter Unterhaltsrecht
Es kommt auf die realistischen Verdienstmöglichkeiten an.

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Erschienen am 21. Januar 2011 unter Unterhaltsrecht