Ehe- und Partnerschaftsverträge

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Ehevertrag darf nicht zu Sozialhilfe führen von Rechtsanwalt Christian Teppe, Uelzen Der Bundesgerichtshof hat jetzt erstmalig entschieden, dass in dem Fall, dass ein geschiedener Ehemann durch einen Ehevertrag und die hohen Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe getrieben wird, der Vertrag sittenwidrig ist. Der Ehemann heiratete im Jahre 1997 seine Ehefrau. Die Ehe blieb kinderlos

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Erschienen am 23. November 2010 unter Ehe- und Partnerschaftsverträge