Ehe- und Partnerschaftsverträge
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Ehevertrag darf nicht zu Sozialhilfe führen
von Rechtsanwalt Christian Teppe, Uelzen
Der Bundesgerichtshof hat jetzt erstmalig entschieden, dass in dem Fall, dass
ein geschiedener Ehemann durch einen Ehevertrag und die hohen
Unterhaltszahlungen in die Sozialhilfe getrieben wird, der Vertrag
sittenwidrig ist.
Der Ehemann heiratete im Jahre 1997 seine Ehefrau. Die Ehe blieb kinderlos
Erschienen am 23. November 2010 unter Ehe- und Partnerschaftsverträge