Testament

Das Testament ist nach deutschem Recht eine formgebundene, widerrufbare Verfügung eines Erblassers für den Fall seines Todes, die erst nach dem Tod wirksam wird. Das Testament verhindert den Eintritt der ansonsten geltenden gesetzlichen Erbfolge.

Im Testament können Erben eingesetzt, Enterbungen vorgenommen,
für beide Vorgänge Auflagen formuliert, Pflichtteilsentziehungen und
-beschränkungen ausgesprochen sowie eine Person als Testamentsvollstrecker benannt werden. Das Testament kann dem Willen des Erblassers entsprechend von einem Notar als öffentliches Dokument angefertigt aber auch eigenhändig verfasst werden, wenn dies handschriftlich passiert. Eigenhändig verfasste Testamente können vor der Nichtauffindbarkeit nach dem Tod geschützt werden, indem sie beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Ein Testament kann widerrufen und – allerdings erst nach dem Tod des Erblassers – auch angefochten werden.

Eine der individuellen Situation des Erblassers angepasste Beratung erfahrener Rechtsanwälte für Erbrecht ist empfehlenswert für die Testamentgestaltung.