Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes wegen. Der Vertrag kann zwischen zwei oder auch mehreren Personen geschlossen werden. Der Inhalt des Vertrags kann die Einsetzung eines Erben, ein Vermächtnis oder eine mit der Erbschaft verbundene Auflage sein. Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass ein Erbvertrag für den sich verpflichtenden Erblasser bindend ist und im Gegensatz zum Testament nicht widerrufen werden kann. Bei einem einseitigen Erbvertrag verpflichtet sich nur der eine Vertragspartner zu einer Verfügung, bei einem beidseitigen Erbvertrag verpflichten sich beide Partner. Die beidseitige Verpflichtung ist zum Besipiel unter Ehegatten üblich, wenn sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen wollen.

Der Erbvertrag ist zwar bindend für den Erblasser, was die Verfügung von Todes wegen angeht. Zu Lebzeiten können Personen, die einen Erbvertrag abgeschlossen haben, über ihr Vermögen dennoch frei verfügen und Teile davon verschenken. Dies kann nach dem Tod des Erblassers problematisch werden, weil der Vertragserbe die Herausgabe der Geschenke verlangen kann.

Die Beratung eines Rechtsanwalts mit dem Schwerpunkt Erbrecht ist für den Abschluss eines Erbvertrages von großem Nutzen, um späteren Konflikten wirkungsvoll vorbeugen zu können.