Erbschaftsauseinandersetzung

Wenn ein Erblasser von mehreren Personen beerbt wird und im Testament keine Teilungsanordnung vorgesehen wurde, schreibt das Erbrecht vor, dass der gesamte Nachlass den Erben gemeinsam zusteht. Über einzelne Bestandteile der Erbschaft kann niemand unter den Erben alleine verfügen, da jedem nur ein Bruchteil der Gesamterbschaft gehört. Um die Erbschaft an die einzelnen Erben zu verteilen, muss eine Nachlassauseinandersetzung durchgeführt werden.

Das Erbrecht sieht mehrere Möglichkeiten der Nachlassauseinandersetzung vor. Sie kann durch den Testamentsvollstrecker verfügt oder mit Hilfe eines Schiedsrichters entschieden werden, aber auch eine vertragliche Regelung (Erbteilungsvertrag) ist möglich. Auf Antrag vermittelt das Nachlassgericht unter den Erben und wenn keine Einigung erzielt werden kann, bleibt den Erben die Möglichkeit einer Auseinandersetzungsklage vor dem Prozessgericht.

Eine Grundstruktur für die Auseinandersetzung einer Erbschaft ist vom Gesetz zwar vorgesehen, sie muss jedoch nicht zwingend befolgt werden, wenn die Erben einvernehmlich eine andere Lösung vereinbaren. Rechtsanwälte mir dem Schwerpunkt Erbrecht sind mit fundierter Beratung gerne behilflich dabei.