Nachlassverwaltung
Die Nachlassverwaltung wird vom Nachlassgericht dann angeordnet, wenn die Deckung von Schulden durch den Nachlass sichergestellt und die Ansprüche von Nachlassgläubigern befriedigt werden müssen. Der Antrag auf Nachlassverwaltung wird von den Erben gestellt. Sind die Forderungen von Nachlassgläubigern zwei Jahre nach Annahme der Erbschaft noch nicht erfüllt worden, können auch diese die Nachlassverwaltung beantragen.
Im Rahmen der Nachlassverwaltung erledigen Nachlassverwalter eine Vielfalt von Aufgaben. Sie lösen Wohnungen auf, verkaufen den Hausrat und sonstige Wertgegenstände im Nachlass, lösen Konten, Depots und Verträge auf. Die Feststellung und Regulierung von bestehenden Verbindlichkeiten und Forderungen gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.
Im Rahmen der Nachlassverwaltung erledigen Nachlassverwalter eine Vielfalt von Aufgaben. Sie lösen Wohnungen auf, verkaufen den Hausrat und sonstige Wertgegenstände im Nachlass, lösen Konten, Depots und Verträge auf. Die Feststellung und Regulierung von bestehenden Verbindlichkeiten und Forderungen gehört ebenfalls zu ihren Aufgaben.