Erbrecht
Das Erbrecht regelt Fragen bezüglich des Nachlasses bzw. des Vermögens verstorbener Personen. Es bestimmt, was mit der Hinterlassenschaft zu geschehen hat, wem sie zufällt und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Jeder kann selbst darüber verfügen, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. Dies gilt allerdings nur, wenn diese Verfügung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form niedergelegt wird. Es kann sich dabei um ein Testament oder um einen Erbvertrag handeln.
Wenn keine solchen Verfügungen, also weder ein Testament noch ein Erbvertrag vorliegen, sieht das Erbrecht eine gesetzlich bestimmte Erbfolge vor, die auf dem Prinzip der Familienerbfolge beruht. Die gesetzliche Erbfolge geht vom vermuteten Willen des Erblassers aus und sieht Ehegatten und nächste Verwandte als Erben vor. In Deutschland gibt es auch eine auf das römische Recht zurückgehende Pflichtteilregelung. Der Pflichtteil steht Nachkommen, Vorfahren und Ehegatten zu, die im Testament ganz oder teilweise enterbt oder übergangen wurden. Dieser Eingriff in die Verfügungsfreiheit des Erblassers soll die Versorgung nächster Verwandten auch gegen den Willen des Erblassers sicherstellen.
Auf das Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte helfen bei der Vollstreckung eines Testaments oder bei Erbrechts- und Erbschaftsklagen. Vor Eintritt eines Todesfalls ist die fachkundige anwältliche Unterstützung für Rechtsgeschäfte unter noch Lebenden auf den Todesfall nowtendig, zum Beispiel bei Schenkung auf den Todesfall oder bei Übergabe und Auftrag auf den Todesfall.
Wenn keine solchen Verfügungen, also weder ein Testament noch ein Erbvertrag vorliegen, sieht das Erbrecht eine gesetzlich bestimmte Erbfolge vor, die auf dem Prinzip der Familienerbfolge beruht. Die gesetzliche Erbfolge geht vom vermuteten Willen des Erblassers aus und sieht Ehegatten und nächste Verwandte als Erben vor. In Deutschland gibt es auch eine auf das römische Recht zurückgehende Pflichtteilregelung. Der Pflichtteil steht Nachkommen, Vorfahren und Ehegatten zu, die im Testament ganz oder teilweise enterbt oder übergangen wurden. Dieser Eingriff in die Verfügungsfreiheit des Erblassers soll die Versorgung nächster Verwandten auch gegen den Willen des Erblassers sicherstellen.
Auf das Erbrecht spezialisierte Rechtsanwälte helfen bei der Vollstreckung eines Testaments oder bei Erbrechts- und Erbschaftsklagen. Vor Eintritt eines Todesfalls ist die fachkundige anwältliche Unterstützung für Rechtsgeschäfte unter noch Lebenden auf den Todesfall nowtendig, zum Beispiel bei Schenkung auf den Todesfall oder bei Übergabe und Auftrag auf den Todesfall.
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Vorsorge für das Behindertentestament über den Tod hinaus
Erschienen am 23. April 2012 unter Erbrecht
Erschienen am 18. April 2012 unter Erbrecht
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Erschienen am 24. Januar 2012 unter Erbrecht
Erschienen am 12. Dezember 2011 unter Erbrecht
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Das OLG Düsseldorf hatte sich mit einem Fall auseinanderzusetzen, indem es fraglich war, ob ein Berechtigter im Hinblick auf eventuelle Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Erben oder eventuelle Ansprüche gegen einen beschenkten Dritten ein berechtigtes Interesse hat, das Grundbuch einzusehen.
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Erschienen am 20. Januar 2011 unter Erbrecht