Gebührenrecht der Ärzte
Die Berufsordnung für Ärzte verbietet es approbierten Ärzten in Deutschland, für ihre Leistungen selbst kalkulierte Honorare abzurechnen. Die gültige Rechtsgrundlage für ärztliche Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Bundesrechtsverordnung namens „Gebührenverordnung für Ärzte“.
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