Bauen und Wohnen

Miet- und WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften, die den Erwerb, die Veräußerung und den Besitz von Wohnungseigentum regeln. Im Zentrum steht dabei das Wohnungseigentumsgesetz, das außer der Begründung und der Verwaltung von Wohnungseigentum auch die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümergemeinschaft definiert.

Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Je nach Nutzung kann es sich dabei um das Wohnmietrecht oder um das Gewerbemietrecht handeln. Die Unterschiede und die bewusste Differenzierung zwischen Wohnmietrecht und Gewerbemietrecht sind durch die größere Schutzbedürftigkeit von Wohnraummietern bezüglich ihrer Stellung dem Vermieter gegenüber motiviert. Die gesetzliche Grundlage für das Wohnmietrecht ist Teil des Zivilrechts und befindet sich damit im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Obwohl man außer Wohnraum auch Autos oder sonstige Gegenstände gegen Gebühr zur Nutzung überlassen, d.h. vermieten und mieten kann, verbindet man mit dem Begriff „Mietvertrag“ in erster Linie die Vermietung von Wohnraum.

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder Anwälte mit profunder Erfahrung auf diesem Gebiet unterstützen ihre Mandanten bei den rechtlichen Formalitäten, die beim Erwerb von Wohneigentum unumgänglich sind. Besonders wertvoll kann sich das Wissen eines Rechtsanwalts bei Streitigkeiten rund um das Wohnmietrecht erweisen.

Artikel im Bereich Miet- und WEG-Recht

Laut Pressemeldungen der letzten Tage sollen rund 12.000 Stellen abgebaut und ca. 3.000 Schlecker-Filialen geschlossen werden. Die Konsequenzen sind auch für die Vermieter der Schlecker-Filialen vielfältig, die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt ist daher unbedingt ratsam.

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