Immobilienrecht
Das Immobilienrecht fasst als Oberbegriff alle Rechtsgebiete zusammen, deren Vorschriften und Normen den Kauf, die Umgestaltung und die Nutzung von Immobilien regeln. Beeinflusst wird das Immobilienrecht durch Vorschriften des Bau- und Architektenrechts und auch durch die Normen, die das Zivilrecht für die Gestaltung von Kaufverträgen vorsieht. Im öffentlichen Bereich spielen das Vergaberecht und das öffentliche Baurecht (Städtebaurecht) eine Rolle.
Hinsichtlich der Nutzung von Immobilien ist das im BGB geregelte Mietrecht das am häufigsten angewendete Rechtsgebiet innerhalb des Immobilienrechts. Zentraler Punkt des Mietrechts ist der Mietvertrag, der sorgfältig von anderen Vertragstypen abgegrenzt werden muss. Beim Erwerb einer Immobilie, sei es Hauskauf oder Wohnungskauf, ist es besonders wichtig, auf dem Gebiet des Immobilienrechts erfahrene Rechtsanwälte zu konsultieren bzw. mit der Abwicklung des Kaufs und der Übernahme der Treuhandschaft zu beauftragen.
Hinsichtlich der Nutzung von Immobilien ist das im BGB geregelte Mietrecht das am häufigsten angewendete Rechtsgebiet innerhalb des Immobilienrechts. Zentraler Punkt des Mietrechts ist der Mietvertrag, der sorgfältig von anderen Vertragstypen abgegrenzt werden muss. Beim Erwerb einer Immobilie, sei es Hauskauf oder Wohnungskauf, ist es besonders wichtig, auf dem Gebiet des Immobilienrechts erfahrene Rechtsanwälte zu konsultieren bzw. mit der Abwicklung des Kaufs und der Übernahme der Treuhandschaft zu beauftragen.
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